hi,
wie war das noch gleich mit der vollstreckungsabwehrklage? kann man die nicht erst einreichen, wenn bereits vollstreckungsmaßnahmen von seiten des gläubigers versucht wurden? oder liege ich da falsch?
Vollstreckungsabwehrklage
- PeeDee
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Nein, da liegst du richtig.
Weil wenn noch keine ZV Maßnahmen eingeleitet wurden, gegen was sollte sich dann die Klage richten?
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Rechtsschutzbedürfnis für die Klage hast Du dann, sobald eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ernsthaft droht; also auch schon vor Erteilung oder Umschreibenung der Vollstreckungsklausel bis zur endgültigen Befriedigung d.d. Gläuiber. Rechtsschutzbedürfnis fehlt dann, wenn eine ZV-Maßnahmen unzweifelhaft nicht beabsichtigt ist.