Dioe Unterschrift ist sein Mitwirken, ohne seine Unterschrift ist das Gesetz nicht wirksam, und wird eben nicht verkündet...
Bei Gesetzen die nicht Zustimmungsbedürftig sind, muss der Bundesrat nicht einbezogen werden, und damit wäre das die richte Antwort, jedenfalls meines Erachtens
Zwischenprüfung Freiburg 2007 Fragen
- schneewittchen1984
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hey vonne!
nehm mal an, du gehst auch in lörrach auf die schule?
komm jetzt ins dritte, hab also die zwischenprüfung 2007 geschrieben. wenn du noch fragen dazu hast, dann meld dich einfach per pn.
nehm mal an, du gehst auch in lörrach auf die schule?
komm jetzt ins dritte, hab also die zwischenprüfung 2007 geschrieben. wenn du noch fragen dazu hast, dann meld dich einfach per pn.