Außergerichtliche Gebühren im Mahnantrag nicht akzeptiert

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Tinytis
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#1

23.05.2011, 09:51

Hallo!

Und schon wieder habe ich ein Problem:

Ich habe eine Hauptforderung von 1.756,66 € aus Schadenersatz. Diese Summe haben wir auch außergerichtlich geltend gemacht. Die Gebühren nach dem Wert entsprechen dann ja mit auslagen und MwSt. 229,55 € (oder nicht?). Der Anrechnungsbetrag ist dann ja 86,45 €. Wenn ich diese Summen so angebe, sagt mir das Online-Formular, dass die Gebühren überhöht erscheinen. Ich hatte es einfach trotzdem abgeschickt und habe nun eine Monierung erhalten.
Nun weiß ich nicht was ich da angeben soll. Auch meine Kollegin hat keine Idee.
Und ich dachte bevor ich mich beim Gericht lächerlich mache, frage ich erst einmal hier nach.
Haben wir einfach nur einen Denkfehler gemacht oder stimmt das so?

Gruß
Denise
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Pepples
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#2

23.05.2011, 10:12

Ich kann die Zahlen grad nicht überprüfen, aber besteht vielleicht Vorsteuerabzug?
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#3

23.05.2011, 10:19

Aber Vorsteuerabzugsberechtigung ist doch bei der Anrechnung uninteressant. 86,45 € ist die hälftige Geschäftsgebühr.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tigra
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#4

23.05.2011, 10:32

immer ohne auslagen und mwst, die gebühren und auch bei der anrechnung den hälftigen GG ohne mwst. und auslagen eintragen, dann dürfte nix passieren!
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Tinytis
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#5

23.05.2011, 10:34

Tigra hat geschrieben:immer ohne auslagen und mwst, die gebühren und auch bei der anrechnung den hälftigen GG ohne mwst. und auslagen eintragen, dann dürfte nix passieren!
Wieso denn die Gebühren ohne Auslagen und MwSt.? Dann werden unsere Gebühren doch auch ohne Auslagen und MwSt. "festgesetzt" oder nicht?
Sonst ging das auch immer mit.

Edit: Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nicht.
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Lovis
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#6

23.05.2011, 10:38

Wurde die KoRe für die außergerichtilche Tätigkeit als Nebenforderung geltend gemacht?
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Tinytis
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#7

23.05.2011, 10:41

Lovis hat geschrieben:Wurde die KoRe für die außergerichtilche Tätigkeit als Nebenforderung geltend gemacht?
ja
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kaffeefreund
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#8

23.05.2011, 10:52

Wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht und auch nicht irrtümlich das Häkchen nicht gemacht wurde, dann muss die volle außergerichtliche Kostenrechnung als Nebenforderung angegeben werden (also richtig: 229,55 EUR) und die halbe 2300er Gebühr (86,45 EUR) zur Anrechnung.
Wenn das Onlineformular meckert, dass die Gebühr zu hoch erscheint, kanns eigentlich nur an der Steuer liegen, denn die Werte sind ja sonst richtig. Also nochmal checken!
Weitere Möglichkeit: Hat der Antragsteller vielleicht seinen Sitz im Ausland?
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#9

23.05.2011, 11:01

kaffeefreund hat geschrieben:Wenn das Onlineformular meckert, dass die Gebühr zu hoch erscheint, kanns eigentlich nur an der Steuer liegen, denn die Werte sind ja sonst richtig. Also nochmal checken!
Also meinst du jetzt, die Mehrwertsteuer weglassen?
kaffeefreund hat geschrieben:Weitere Möglichkeit: Hat der Antragsteller vielleicht seinen Sitz im Ausland?
Der Antragsteller hat seinen Sitz ganz normal in Deutschland.
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tweetyS
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#10

23.05.2011, 11:13

Kaffeefreund meint, Du sollst mal schauen, ob Du das Häkchen bei "nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt" gesetzt hast.
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