2x Kündigung Mietverhältnis - 2 x GG?

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Tanja1980
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#1

20.05.2011, 12:37

Hallo zusammen,

ich brauche mal kurz Euren Rat:

Wir haben der Gegenseite das Mietverhältnis ordentlich gekündigt und um die Vereinbarung eines Übergabetermins gebeten. Die Gegenseite meldet sich aber nicht. Wenn wir jetzt noch eine Kündigung aussprechen würden, kann ich dann für die zweite Kündigung noch mal eine Geschäftsgebühr abrechnen?

Die erste Kündigung habe ich schon abgerechnet. Und wie schauts dann mit der Klage aus? Werden dann die GW´s addiert oder hat man nur den GW aus einer Kündigung?

Danke
Muupsi
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#2

20.05.2011, 12:56

Wieso wollt ihr denn noch einmal kündigen? Wenn ihr schon eine Kündigung an die Mieter geschickt habt und der Kündigungstermin fruchtlos verstrichen ist, könnt ihr doch die Räumungsklage betreiben.
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sego
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#3

27.05.2011, 19:05

auch wenn eine Kündigung nicht ein zweites mal notwendig sein sollte, wenn ihr den Auftrag habt einen Mieter zu kündigen fällt eine Geschäftsgebühr an. Wenn ihr dem Mieter zweimal kündigt, bleibt es bei der einen.

Was sollen GWs sein? Gegenstandswerte?? Wenn ja, dann addierst du die natürlich nicht. Für die Zahlungsklage nimmst du den Rückstand (falls einer besteht) und für die Räumungsklage die Nettokaltmiete mal 12.
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