Forderung erledigt erklären

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Tanja1980
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#1

10.11.2010, 11:14

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe:
1)

Ich habe einen Streitwert von EUR 6.692,81. Dieser setzt sich zusammen aus
1. Forderung Mahnbescheid: 5.947,39 und
2. Inseratskosten: 745,42

Die Inseratskosten sollen nun (Termin ist nächstes Jahr) bezahlt und für erledigt erklärt werden.

Welche Gebühren aus welchem GW fallen hier nun an?

2)
Sollte das Gericht dann nur noch über die Kosten zu entscheiden haben, sind dann die Kosten der Gegenstandswert? Verringern sich die GK bei einer Kostenentscheidung?
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pasc1976
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#2

10.11.2010, 11:20

eigener Vorschlag?
LG pasc1976
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misspinky1984
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#3

10.11.2010, 11:23

Lediglich die Inseratskosten sollen gezahlt werden?!
Seit ihr Beklagte oder Kläger??

Bis dato ist eine 1,3 VG nach 6.692,81 € (bitte MB-Gebühren berücksichtigen) entstanden. Sofern die Inseratskosten vor dem Termin für erledigt erklärt werden, dürfte die TG dann nur noch über den Wert der Mahnbescheidsforderung entstehen.

Bezüglich der GK kommt es darauf an, ob die Kostentragungspflicht anerkannt wird oder nicht.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Tanja1980
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#4

10.11.2010, 11:33

Ja, es sollen nur die Inseratskosten bezahlt werden. Wir vertreten den den Beklagten und die Kosten will der Mdt auch zahlen.

Danke
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