Amtliche Ermittlungsakte

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Ichbins2010
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#1

06.10.2010, 16:34

Hallo!

Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung die "amtliche Ermittlungsakte" anfordert, schickt man dann nur die Akte von der Polizei (oder ggf. StA) oder auch noch zusätzlich die Auszüge aus der Bußgeldakte (VZR, Bußgeldbescheid etc.) mit?

DANKE!
Betreuerin
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#2

06.10.2010, 16:49

Hallo,
Du musst alle für den Unfall bzw. das Ereignis wichtigen Unterlagen aus der Akte, auch STA und BZR-Auszug usw. mitschicken, und dann auch selbstverständlich speziell über diese Tätigkeit abrechnen.
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Smilie
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#3

06.10.2010, 16:50

Ich schicke immer den kompletten Inhalt der Ermittlungsakte mit - und berechne dann auch die entsprechenden Kopierkosten dafür.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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#4

06.10.2010, 17:05

Genau, aber nicht nur die Kopierkosten sondern auch die Gebühr f. Akteneinsicht i.H.v. € 26,00 zuzügl.MWSt.
Ichbins2010
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#5

06.10.2010, 17:12

Vergebe ich dafür dann auch eine Rechnungsnummer?
Sonnenkind
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#6

06.10.2010, 17:22

Rechnungsnummer nur an Mandant. Die Versicherung bekommt keine Rechnungsnummer.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Ichbins2010
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#7

06.10.2010, 17:36

:thx
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#8

06.10.2010, 17:45

Betreuerin hat geschrieben:...und BZR-Auszug
Das würd ich mal hübsch sein lassen. Wenn die Versicherung selbst die Akte bekommt, wird mit Sicherheit das BZR vorher rausgenommen. Geht die auch nix an.

Und m.E. gibt es auch ne Rechnungsnummer, in dem Fall ist ja die Versicherung der Auftraggeber.
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#9

06.10.2010, 17:51

Ja, das stimmt natürlich BZR-Auszug nicht rausgeben, War ich unüberlegt, geben wir ja auch nie raus, behalten wir uns i.d.Akte.
Rechnungsnummer haber natürlich vergeben, denn die Versicherung ist ja Auftraggeber!
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skugga
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#10

06.10.2010, 21:23

Sonnenkind hat geschrieben:Rechnungsnummer nur an Mandant. Die Versicherung bekommt keine Rechnungsnummer.
Falsch. Das ist einer der seltenen Fälle, in denen nicht der Mandant der Auftraggeber ist, in diesem Fall ist Auftraggeber die gegnerische Haftpflicht. Daher ist diese Rechnungsempfänger und die Rechnung bekommt selbstverständlich eine Rechnungsnummer.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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