Die richtige Formulierung

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Sungirl
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#1

05.10.2010, 14:56

Hallo Leute :( ich drehe bald durch. Ich versuche schon die ganze Zeit einen vernünftigen Satz zu formulieren, leider hört sich das einfach nur sch.... an

Könntet Ihr mir eventuell einen Verbesserungsvorschlag machen.

Ich habe in einem Kostenausgleichungsantrag die Nr. 7000 mitreingenommen und die 7002 total vergessen. Jetzt bekomme ich eine Schreiben vom Gericht, dass die Nr. 7000 gar nicht in den Kostenausgleichungsantrag reingehört.

Nun meine Formulierung: ........wird Bezug auf das gerichtliche Schreiben vom 28.09.22010 genommen.

Es wird beantragt, die Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € hinzusetzen und die Dokumentenpauschale
gem. Nr. 7000 VV RVG vollständig zu löschen.

Grauenvoll, oder :heul :heul
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misspinky1984
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#2

05.10.2010, 14:58

Ersten Satz so lassen und dann weiter mit ... "und gebeten, den Kostenausgleichungsantrag vom ... wie folgt zu korrigieren:

Und dann die richtige Berechnung vollständig aufführen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Sungirl
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#3

05.10.2010, 15:22

misspinky1984 hat geschrieben:Ersten Satz so lassen und dann weiter mit ... "und gebeten, den Kostenausgleichungsantrag vom ... wie folgt zu korrigieren:

Und dann die richtige Berechnung vollständig aufführen.
ok, habe ich gamacht und muss ich auch die weiteren Anträge wieder aufführen, z.B. die Vorsteuerabzugsberechtigung oder reicht auch die korrigierte Berechnung vollkommen aus????
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#4

05.10.2010, 15:25

Ich würde es sicherheitshalber noch mal hinschreiben. Wenn du Pech hast, und der Rechtspfleger versteht es nicht, hast Du ggf. doppelte Arbeit. Also einfach noch mal kopieren.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Sungirl
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#5

05.10.2010, 15:36

Smilie hat geschrieben:Ich würde es sicherheitshalber noch mal hinschreiben. Wenn du Pech hast, und der Rechtspfleger versteht es nicht, hast Du ggf. doppelte Arbeit. Also einfach noch mal kopieren.


ok, danke
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