Hallo zusammen,
direkt mal vorweg, hab gesucht aber nichts gefunden...
Also folgender Fall:
VU ist ergangen, der Gegner soll jetzt zahlen bevor wir dann wirklich vollstrecken.
Ich soll dann ne 3309 abrechnen.. Gibt es eventuell i-eine Vorlage wo dann die Rechnung mit im Schreiben aufgeführt wird, oder kann man einfach eine Rechnung mit ins Schreiben einfügen?
ODER soll ich erst ne Rechnung erstellen und dann meinen Text dazu tippen??!!
Andere Frage noch, ich weiß gehört nicht in den Bereich, aber wenn ich grade mal dabei bin.... Wie oder was soll ich in den Text reinschreiben?
Bitte, bitte HILFE
ZV - vollstreckbare Ausf. VU - G auffordern zu zahlen...?
- Michael1974
- Forenfachkraft
- Beiträge: 106
- Registriert: 31.08.2010, 15:53
- Beruf: RA- und Notarfachangestellter
- Software: RA-Micro
Hallo
Also bzgl. deiner letzten Frage kann ich Dir helfen, sonst leider nicht...
"Sehr geehrter Herr Meier,
durch VU vom... des AG ........, welches Ihnen am .... zugestellt wurde, wurden Sie zur Zahlung eines Betrages x nebst Zinsen xy verurteilt.
Zur Vermeidung der ZV fordern wir Sie namens unseres Mandanten auf, den ausgeurteilen Betrag nebst Zinsen bis zum .... auf eines unserer unten genannten Konten zu zahlen.
Ferner haben Sie auch die Kosten gemäß beigefügter Gebührennote ebenfalls binnen vorgenannter Frist zu zahlen.
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir ohne weitere Ankündigung die ZV gegen Sie betreiben."
Irgendwie so sinngemäß
Gruß, Michael
Also bzgl. deiner letzten Frage kann ich Dir helfen, sonst leider nicht...
"Sehr geehrter Herr Meier,
durch VU vom... des AG ........, welches Ihnen am .... zugestellt wurde, wurden Sie zur Zahlung eines Betrages x nebst Zinsen xy verurteilt.
Zur Vermeidung der ZV fordern wir Sie namens unseres Mandanten auf, den ausgeurteilen Betrag nebst Zinsen bis zum .... auf eines unserer unten genannten Konten zu zahlen.
Ferner haben Sie auch die Kosten gemäß beigefügter Gebührennote ebenfalls binnen vorgenannter Frist zu zahlen.
Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir ohne weitere Ankündigung die ZV gegen Sie betreiben."
Irgendwie so sinngemäß
Gruß, Michael
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Bringt dir das im Büro keiner bei? Traurig...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- finou
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 39
- Registriert: 30.09.2010, 11:10
- Beruf: LL. B. - Sachbearbeiterin InsO-Verw.
- Software: Andere
- Wohnort: Köln
Nur weil man hier ne Frage postet, heißt dass nicht immer gleich dass das Büro schlecht oder schXXX ist oder wie auch immer...!!!LuzZi hat geschrieben:Bringt dir das im Büro keiner bei? Traurig...
Ich seh es hier i-wie ständig. Das nervt echt. Wofür sind denn Foren da?
Wenn du es genau wissen willst:
Es waren und sind immer noch alle in Besprechung, da kann ich nun mal niemanden fragen. Und ich möchte aber trotzdem i-wie meine Arbeit machen und dann kann man doch wohl hier Fragen stellen?
Diese Antworten sind traurig und erwecken für mich den Anschein als wolle man nur en bisschen Posten üben?! (und natürlich sammeln )
Trotzdem wünsche ich dir noch einen schönen Abend!
Hin und wieder sollte das Recht sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Silbe des Wortes Gerechtigkeit darstellt.
- Michael1974
- Forenfachkraft
- Beiträge: 106
- Registriert: 31.08.2010, 15:53
- Beruf: RA- und Notarfachangestellter
- Software: RA-Micro
Nicht dafür...
aber beachte: Wenn die ZV tatsächlich durchgeführt wird, gibt es die Gebühr 3309 leider nicht noch einmal...
aber beachte: Wenn die ZV tatsächlich durchgeführt wird, gibt es die Gebühr 3309 leider nicht noch einmal...
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 154
- Registriert: 27.08.2009, 12:30
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: NRW
So und dann noch zu deiner Frage, wie das in Phantasy funktioniert:
Standartschreiben - F Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung - D Zwangsvollstreckung - 01 Vollstreckungsandrohung oder auch FD01
Da hast du dann Text und Rechnung schon im Schreiben drin.
Viel Erfolg bei der ZV!
Standartschreiben - F Mahnverfahren/Zwangsvollstreckung - D Zwangsvollstreckung - 01 Vollstreckungsandrohung oder auch FD01
Da hast du dann Text und Rechnung schon im Schreiben drin.
Viel Erfolg bei der ZV!
- finou
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 39
- Registriert: 30.09.2010, 11:10
- Beruf: LL. B. - Sachbearbeiterin InsO-Verw.
- Software: Andere
- Wohnort: Köln
oh man na super vielen lieben dank hab mich dusselig gesucht!!
Hin und wieder sollte das Recht sich darüber im Klaren sein, dass es nur eine Silbe des Wortes Gerechtigkeit darstellt.