Anrechnung der vorgerichtl. RA-Kosten im MB

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gabrielle
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#1

08.04.2009, 15:14

Nachdem mir das nun zum x.-Mal aufgefallen ist, will ich mal Euch fragen, ob ihr auch das Problem habt. In Forderungssachen, in welchen vorher ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben o. Klageauftrag an den Schuldner geschickt wird und später der Mahnbescheid gemacht wird, wird die Anrechnung im MB-Formular ordnungsgemäß von Phantasy vorgenommen. Allerdings im Forderungskonto steht dann ein Betrag, der mit der Anrechnung im MB-Formular nicht übereinstimmt.

Das bedeutet dann im praktischen Sinne, dass die vorgenommene Anrechnung im Forderungskonto manuell geändert werden muss. Blöd ist das nur, wenn jemand dran sitzt, der das nicht weiß, oder aber nach Titulierung diese Änderung nicht vorgenommen wird, da dadurch die Forderungsberechnung dann falsch ist. Ein Beinbruch ist das zwar nicht, da es sich meist nur um ganz geringe Differenzen handelt, aber es ist nervig.

Gibt es denn eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen? Hat jemand eine Lösung? Wäre nett, wenn ihr mir von Euren Handhabungen kurz mitteilen würdet. Vielen Dank

LG
gabrielle
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Majo
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#2

08.04.2009, 15:18

Also bei uns bringt das Forderungskonto nachdem man das Aufforderungsschreiben gemacht hat ja die volle 1,3 Gebühr. Nachdem dann der MB gemacht wurde bringt er richtig die 0,65 Anrechnung in Abzug.

Da ich aber sowieso wenn der Titel da ist das Forderungskonto nochmals kontrolliere und den Titel anlege würde mir auch nicht auffallen, wenn die Gebühr mal falsch drinnen ist. Ich fasse die 3305 und die 3308 Gebühr sowieso immer zu "Kosten des Mahnverfahrens" zusammen und lege diese als Nebenforderung an, da man diese ja verzinsen kann. Die Anrechnung ist da ja schon berücksichtigt.

Vielleicht stimmt bei deinen Einstellungen was nicht?
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gabrielle
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#3

08.04.2009, 18:19

ich wüsste nicht, welche Einstellungen Du meinst, da Phantasy die Anrechnung im MB richtig vornimmt, nur den Eintrag im Forderungskonto ganz anders vornimmt.

Wenn bei uns der Titel kommt, lösche ich selbstverständlich nicht die ganzen Positionen, um sie dann in einen Betrag einzubuchen, dafür gibt es andere Möglichkeiten vom System her. Zumal ich die einzelnen Positionen für eine spätere Inkassoabrechnung nach Forderungskonto benötige.
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cappie
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#4

09.04.2009, 08:45

Bei mir passt das immer.

Kannst du mal ein Beispiel geben?
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gabrielle
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#5

09.04.2009, 10:05

z. B.

vorgerichtl.
GW: € 254,26
1,3 GG
zzgl. Erhöhung € 82,50
7002 VV € 16,50
7008 VV € 18,81
Gesamt € 117,81

MB
GW: € 254,26
1,0 VV
zzgl. Erhöhung € 75,00
7002 VV € 15,00
0,75 Anrechn. € -18,75
7008 VV € 13,54
Gesamt € 84,79

so wäre es richtig, so macht Phantasy es auch im Mahnverfahren.

Im Forderungskonto rechnet Phantasy € 22,31 an. Dies ist natürlich sodann eine Differenz. Dieser Betrag erscheint auch dann bei der Inkassoabrechnung. Das bedeutet für mich, dass ich nach Erstellung eines MB immer wieder manuell diesen Anrechnungsbetrag im Fkt abändern muss. Wenn ich es vergesse, oder eine Kollegin von mir, einen MB macht, bleibt es falsch drin.

LG
gabrielle
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cappie
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#6

09.04.2009, 11:52

Die Differenz dürfte die Mehrwertsteuer auf die 18,75 Euro sein. Passt dann ja auch. Als Gebühren für Mahnbescheid bucht er 107,10 Euro ins Forderungskonto abzgl. der auch von dir berechneten 84,79 Euro = 22,31 Euro

gabrielle hat geschrieben:Dieser Betrag erscheint auch dann bei der Inkassoabrechnung.
In der Inkassoabrechnung erscheint bei mir die Anrechnung mit -18,75
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#7

09.04.2009, 15:32

nee, bei mir nicht, bei mir zieht er den Betrag, den er im Fkt. eingebucht hat als Anrechnung.
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cappie
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#8

14.04.2009, 10:51

Hab's nochmal durchprobiert. Bei mir zieht er als Anrechnung lediglich den Betrag von 18,75 Euro ab. Sry ... dann kann ich leider auch nicht weiterhelfen
Phantast
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#9

14.04.2009, 16:17

Also dein erstes Problem - -18,75 in der Berechnung und -22,31 im Foko - scheint mir keins zu sein. Wie cappie schon schrieb: Das ist die USt.

In der Berechnung handelt es sich ja alles um Nettopositionen vor der USt-Pos. Die wird ja erst nach der Anrechnung berechnet. Und wenn netto 18,75 abgezogen werden, dann "fehlt" in Summe letztendlich auch die USt. darauf - also 22,31, auch wenn diese Position einzeln dann nicht in der Berechnung steht.

Im Foko wird aber der Brutto-Betrag abgezogen, also gleich die 22,31 (zumindest, wenn der Mdt. nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.).

Zum zweiten Problem - in der autom. Inkassoabrechnung würde eine Position 22,31 abgezogen - das kann auch ich nicht nachvollziehen. da sind es ganz normal netto 18,75 und dann hinterher die USt-Pos.

Werden bei dir in der Inkassoabrechnung tatsächlich 22,31 + USt, also 26,54 abgezogen. Dann wäre da irgendwo der Wurm drin.
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gabrielle
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#10

16.04.2009, 12:41

ja es verhält sich wirklich so. Leider!! Werde jetzt mal DATEV direkt anspitzen, mal sehen, was die mir sagen können.

Trotzdem vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

LG
gabrielle
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