Aktenanlage

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A.J.
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#1

12.03.2009, 18:14

Da wir im Büro erst kurz ein RA-Programm haben, stellt sich für die die Frage, ob es sinnvoll ist für ein Sache

Klageverfahren und Klageerwiderungsverfahren zwei Akten anzulegen, oder ob es sinnvoller ist eine Akten anzulegen.

Danke und entschuldigt diese merkwürdige Frage.

In unserem Büro wird papierlos gearbeitet. Früher hab ich einfach einen Ordner genommen und diesen unterteilt, wenn er voll war.

Danke
Randfichte72
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#2

12.03.2009, 18:58

Entschuldigung, verstehe ich nicht ganz, Klageverfahren in einer Sache und in derselben Sache Klageerwiderung? Geht es um eine Widerklage? Aber dann ist es doch eh ein gerichtliches Aktenzeichen und ein Verfahren?

Kannst Du das mal genauer beschreiben?
A.J.
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#3

12.03.2009, 19:30

Tut mir leid meine Chefin hat mir nur diese Stichpunkte an den Kopf geworfen, genaueres weiß ich nicht, da muss ich morgen im Büro nachhaken.

Also denkst Du wenn es ein gerichtliches Aktenzeichen gibt, braucht man auch nur eine Akte anzulegen.

Bei zwei gerichtlichen Aktenzeichen dann also zwei Akten, oder ?
Randfichte72
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#4

12.03.2009, 19:40

Na, das hängt doch von der Akte ab. Ohne nähere Informationen kann man da schlecht was sagen. Vielleicht morgen nochmal Chefin fragen.

Entweder Ihr vertretet die Klägerseite oder die Beklagtenseite. Klagerwiderung ist ja dann, wenn Ihr die Beklagte vertretet an der Tagesordnung. Ansonsten ja Klage mit Begründung, wenn Euer Mandant der Kläger ist.

Das passt in der Frage irgendwie nicht zusammen. Melde Dich doch gerne morgen nochmal, vielleicht kriegen wir es dann aufgedröselt.
A.J.
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#5

12.03.2009, 20:34

Danke erstmal bis morgen
gkutes

#6

12.03.2009, 20:36

alles was zu einer sache gehört, sollte in eine Akte. Weder bei einer Klageerwiderung noch bei einer Widerklage bekommt man ein anderes AZ. Die einzige möglichkeit eines anderen AZ innerhalb der Sache ist ein eventuelles Beschwerdeverfahren. aber auch diese beschwerde sollte in der gleichen akte bleiben.
du kannst in der papierlosen akte doch sicherlich auch verschiedene unterordner anlegen.
in der Berufung hast du noch nen anderes Gerichts-AZ. Da legen wir zB eine neue Akte an. Das liegt aber nur daran, dass unsere Akten ziemlich dick werden und dann die Berufung nicht auch noch mit reigequetscht werden soll.
Zuletzt geändert von gkutes am 13.03.2009, 09:05, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

12.03.2009, 22:46

also bei Gerichtsverfahren lege ich die Akten so an wie das Gericht, also wenn es zwei Gerichtsaktenzeichen gibt, meinetwegen I. und II. Instanz, lege ich die Akten entsprechend an

aber das ist doch keine "Programm" Frage... wie hast du denn früher die Akten angelegt ohne Programm, hattet ihr da keine fortlaufenden Nummern?
A.J.
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#8

15.03.2009, 11:21

Danke für Eure HIlfe
aber das ist doch keine "Programm" Frage... wie hast du denn früher die Akten angelegt ohne Programm, hattet ihr da keine fortlaufenden Nummern?
Wir hatten vorher keine Akten und somit auch keine fortlaufenden Nummern, ich weiß dass kann man sich ganz schlecht vorstellen, aber es war so. Der Schriftwechsel wurde Mandantenbezogen abgelegt. Aber es ist auch ein ganz spezielles Büro.

Meine Chefin hat entschieden nur eine Akte anzulegen.

Tschüss bis zum nächsten Problem und noch mal Danke für die Anregungen.
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