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ZV-Gebühr im Foko

Verfasst: 24.02.2017, 10:29
von Lemon007
Hallo,

mir ist gestern tatsächlich zum ersten Mal aufgefallen, dass bei einem ZVAuftrag die Gebühr des Auftrages nicht direkt beim Ausdruck in der Forderungsaufstellung bzw. in dem Foko stehen, welches ich beifüge. Das war damals anders. Dass die Gebühren der VA bei einem Kombiauftrag nicht drinstehen, kann ich nachvollziehen, da diese Gebühr ja erst anfällt, wenn der Schuldner tatsächlich zur Abgabe der VA geladen wurde. Daher ist die Gebühr erstmal rot hinterlegt im Foko. Aber die Gebühr für den Zwangsvollstreckungsauftrag generell ist zwar in Form der KR zwar enthalten, aber wird nicht im Foko direkt aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass der GVZ diese dann mit oben drauf rechnet. Haken bei "RA-Gebühren berechnen" ist natürlich drin.

Ist es auch jemandem aufgefallen?

LG und Helau, Alaaf und :thx

Melanie

Re: ZV-Gebühr im Foko

Verfasst: 24.02.2017, 11:04
von Sputnik85
:schock

wir machen viel ZV. Hier ist das noch nicht aufgefallen bzw. bekannt. Ist das erst seit dem neuen Patch so? Hab jetzt auch keinen Auftrag, den ich grad bearbeiten muss um das zu prüfen.
Werde ich beim nächsten Mal direkt drauf achten.

Ich muss aber auch dazu sagen: Bei uns werden keine Fokos mehr an die Aufträge geheftet (weder bei Pfüb, noch bei ZV), weil wir von diversen Gerichten und Gerichtsvollziehern Beschwerden bekommen haben, dass diese durcheinander kommen, weil der Auftrag an sich ja schon eine Aufstellung dabei hat.... Ich werde das dennoch im nächsten ZV-Auftrag prüfen.


Gruß Sputnik

Re: ZV-Gebühr im Foko

Verfasst: 24.02.2017, 13:07
von Laska
Ja, das ist tatsächlich so, dass die Gebühr nicht im Foko erscheint. Man muss das Foko eben dann separat ausdrucken.^^

Aber ich persönlich mache mir die Arbeit nicht, denn im Auftrag ist die Gebühr enthalten und auch so beantragt, so dass der GVZ diese mit einzieht. ;)

Re: ZV-Gebühr im Foko

Verfasst: 28.02.2017, 15:44
von Anahid
Das Forderungskonto soll normal die Forderung wiederspiegeln, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung besteht, damit auch der für die Gebührenberechnung angesetzte Streitwert nachvollziehbar ist.

Im Auftrrag steht auch drin, dass neben der Forderung die Kosten der Vollstreckung eingezogen werden sollen. Sorry, aber ich weiß wirklich nicht, wo hier ein Fehler liegen soll. :ka