Honorarauslagen abschreiben?

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Adelia
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#1

04.02.2014, 09:32

Hey,

wir machen in einer Angelegenheit Honorarauslagen von rund 30 EUR nicht mehr geltend.

Da diese jedoch als Minus in meinem Aktenkonto gebucht sind, muss ich diese doch sicherlich irgendwie jetzt gegenbuchen, damit das Aktenkonto auf Null kommt.

Buche ich hier einfach nur eine Saldenübernahme oder wie verbuche ich das?

:thx im Voraus.
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Kasimir1603
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#2

04.02.2014, 10:57

A Abschreibung Auslagen

Diese Buchungsart wird genutzt, wenn Barauslagen, für die die Kanzlei in Vorlage getreten ist, uneinbringlich geworden sind. Das Aktenkonto und das Konto 1600 werden entlastet. Es empfiehlt sich, ein eigenes Aufwandskonto (z. B. 4995 Abschreibung Auslagen mit 0 % MwSt) dafür anzulegen.

Der abzuschreibende Betrag wird in der Stapelbuchung Umbuchung mit folgendem H oder + Zeichen eingegeben; die Einzelbuchung Umbuchung setzt dieses Kennzeichen selbst.
Korrektur der Abschreibung Auslagen
Die Korrektur Abschreibung Auslagen ist mit Hilfe der Korrekturbuchung durchzuführen. Geben Sie unter Auslagen den zu korrigierenden Betrag mit S ein und wählen die Einstellung Finanzkontostand richtig. Das Abschreibungskonto und das Buchungsdatum sollte denjenigen der Originalbuchung entsprechen.
Quelle: RA-Micro-Onlinehilfe
Ciao Kasi

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Adelia
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#3

04.02.2014, 11:06

Mh damit kann ich aber nur Auslagen abschreiben, die im Konto 1600 gebucht sind. Die Honorarauslagen sind bei uns im Sachkonto 4782 gebucht.

Wenn ich wie vorgenannt vorgehe, kann ich auf diesem Sachkonto nicht buchen, nur auf dem 1600.
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Pepsi
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#4

10.02.2014, 15:53

Dann buche per Hand in das Konto Abschreibung Auslagen um (weiß jetzt grad nicht, welches das ist). Dazu machst du eine (Soll) Buchung ohne Aktenkonto und die zweite (Haben) Buchung mit Aktenkonto.
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