Gesundheitsfonds : Gehaltsabrechnungen mit RA-Micro

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rassjel
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#31

22.01.2009, 09:45

ach, irgendwie klappt das mit dem editieren nicht?! hab noch ne frage:

was ist mit dem versorungswerk gemeint?
muffel
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#32

22.01.2009, 11:11

hallo an alle,
ihr habt also das gleiche chaos durchwühlt, was ich heute an meinem ersten arbeitstag nach zwei wochen vorfinde....
hat irgendjemand herausbekommen, was es mit dem versorgungswerk auf sich hat???
mein kopf qualmt :?

rassjel, zur unfallversicherung kann ich dir sagen, dass es sich dabei um die berufsgenossenschaft handelt. soviel habe ich schon herausbekommen. und dass die insolvenzgeldumlage nur im beitragsnachweis erscheint, da sie einzig vom arbeitgeber (wie auch die umlagen) gezahlt werden...

ich schicke jetzt die nachweise raus, nützt ja nix.
Andreas

#33

22.01.2009, 12:05

Insolvenzgeldumlage -> war bei uns automatisch drin, scheint also richtig.

Versorgungswerk -> keine Ahnung.
Unfallversicherung -> siehe Versorgungswerk.
bettl
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#34

22.01.2009, 12:19

Hey.

über das Versorgungswerk hab ich gestern schon was rausbekommen. Da gehts um die Rentenversicherungsbeiträge der RAe - die muss man jetzt gesondert irgendwo melden - so ähnlich wie beim beitragsnachweis. www.dasbv.de oder so ähnlich heisst die seite
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Soenny
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#35

22.01.2009, 12:24

Ich habe hier noch mal einen Link zur Datev, da steht alles drinne, auch hinsichtlich der Unfallversicherung und des Versorgungswerkes

http://www.datev.de/inus2/inus?handler= ... 1662.00046

Einfach mal nach Versorungswerk suchen, scheinbar ist damit wirklich das Versorgungswerk der Rechtsanwälte z.B. gemeint.

Zur Unfallversicherung steht da auch, welche Angaben an wen übertragen werden müssen.

Ich wünsche euch viel Glück dabei ;)
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Andreas

#36

22.01.2009, 13:01

Also gilt das mit dem Versorgungswerk nur für angestellte Anwälte ? Sowas dachte ich mir schon.
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Soenny
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#37

22.01.2009, 13:04

Kann eigentlich nicht anders sein.
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#38

22.01.2009, 13:50

jetzt hab ich´s auch: an das versorgungswerk als rentenversicherungsträger der anwälte muss nun auch eine sv-meldung und beitragserhebung übermittelt werden. das gilt also nur für angestellte anwälte.
bettl
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#39

22.01.2009, 14:06

Mir hat da unsere anwältin ein schreiben (vom versorgungswerk) gegeben, das hat sie im oktober 08 bekommen, da steht das genau drinn.
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rassjel
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#40

22.01.2009, 14:57

also hab ich mit dem versorungswerk nichts zutun, wenn ich das richtig verstanden habe?! bin mit chef und azubine alleine, haben keine angestellten rechtsanwälte!
was mich verunsichert hat war die möglichkeit unter allgemeine grunddaten ändern -> krankenkasse -> krankenkasse ist versorgungswerk, ob man dort ein häkchen setzen muss oder nicht?!
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