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Verfasst: 23.10.2008, 13:29
von refaworld
Also ja wir dürfen den Kaffee und auch Selter und Saft kostenlos trinken. Und er kauft auch Milch und Zucker den ich mit verzehre!
Oh was mach ich nun? :roll:

Verfasst: 23.10.2008, 13:29
von evelyn m.
offiziell heisst das (lt. unserem finanzamt) "freiwillige soziale leistungen"

Verfasst: 23.10.2008, 13:35
von Soenny
"freiwillige soziale leistungen"
Jo, würde ich jetzt auch machen, wenn ich irgendwann dem FA erklären möchte, warum meine Mitarbeiter so viel Kaffee getrunken haben :roll: Die Mandanten trinken gar keinen Kaffee bei euch? Dann kannst du das so machen.

4650 Bewirtung abz.???
dürften die 100% sein, wenn z.B. Mitarbeiter zum Essen eingeladen sind

4654 Bewirtung n. abz.???
dürften dann die 70% sein, die z.B. für Essen mit Gechäftspartnern gelten.

Verfasst: 23.10.2008, 13:36
von Soenny
refaworld hat geschrieben:Also ja wir dürfen den Kaffee und auch Selter und Saft kostenlos trinken. Und er kauft auch Milch und Zucker den ich mit verzehre!
Oh was mach ich nun? :roll:
Frag deinen Steuerberater, ob er mit einem 46er Konto "Bewirtung intern" leben kann, der muß ja sicher den Jahresabschluß machen für das FA ;)

Verfasst: 23.10.2008, 13:37
von Curry
Also bei uns läuft das über Aufmerksamkeiten. Es weiß ja keiner, dass die Mandanten das auch mit trinken.

Ich denke, dass es bei Bewirtungskosten evtl. etwas komplizierter ist und man dann eben nicht alles abziehen kann am Ende.

Verfasst: 23.10.2008, 13:44
von evelyn m.
Die Mandanten trinken gar keinen Kaffee bei euch?
nö, bzw. so wenig, dass es unerheblich ist. ich habs auch so verstanden, dass es schon um den "kanzleiinternen" verzehr geht...

Verfasst: 23.10.2008, 13:45
von refaworld
Ich denke ich werde das wie Curry über Aufmerksamkeiten machen. Bei uns trinken die Mandanten auch Kaffee, Wasser etc. aber ich darf es halt auch trinken. Deswegen denke ich, werde ich es über Aufmerksamkeiten buchen.
#Curry#
Ihr kommt damit gut klar?

Verfasst: 23.10.2008, 13:47
von Gruftie
Wir haben dafür auch ein 46er Konto eingerichtet...läuft bei uns unter "Bewirtung im Haus".

Verfasst: 23.10.2008, 13:51
von Curry
Ja, ich denke, dass es da auch keine Probleme gibt. Wer will das denn nachweisen, dass ihr den nicht getrunken habt?

Gut, wenn es eine Angestellte gibt und täglich 50 Mandanten für den Kaffee, dann merkt man es sicher schon, aber ansonsten doch wohl nicht.

Verfasst: 23.10.2008, 13:59
von Soenny
Gut, wenn es eine Angestellte gibt und täglich 50 Mandanten für den Kaffee, dann merkt man es sicher schon, aber ansonsten doch wohl nicht.
Deshalb ja "Bewirtung intern", weil es dann egal ist, wer den Kaffee trinkt, es muß kein Splitting stattfinden. "Aufmerksamkeiten" beziehen sich rein auf Sachleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zukommen läßt.