Verfasst: 23.10.2008, 13:29
Also ja wir dürfen den Kaffee und auch Selter und Saft kostenlos trinken. Und er kauft auch Milch und Zucker den ich mit verzehre!
Oh was mach ich nun?
Oh was mach ich nun?
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Jo, würde ich jetzt auch machen, wenn ich irgendwann dem FA erklären möchte, warum meine Mitarbeiter so viel Kaffee getrunken haben Die Mandanten trinken gar keinen Kaffee bei euch? Dann kannst du das so machen."freiwillige soziale leistungen"
Frag deinen Steuerberater, ob er mit einem 46er Konto "Bewirtung intern" leben kann, der muß ja sicher den Jahresabschluß machen für das FArefaworld hat geschrieben:Also ja wir dürfen den Kaffee und auch Selter und Saft kostenlos trinken. Und er kauft auch Milch und Zucker den ich mit verzehre!
Oh was mach ich nun?
nö, bzw. so wenig, dass es unerheblich ist. ich habs auch so verstanden, dass es schon um den "kanzleiinternen" verzehr geht...Die Mandanten trinken gar keinen Kaffee bei euch?
Deshalb ja "Bewirtung intern", weil es dann egal ist, wer den Kaffee trinkt, es muß kein Splitting stattfinden. "Aufmerksamkeiten" beziehen sich rein auf Sachleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zukommen läßt.Gut, wenn es eine Angestellte gibt und täglich 50 Mandanten für den Kaffee, dann merkt man es sicher schon, aber ansonsten doch wohl nicht.