Kasse buchen - Tee etc. auf welches Konto

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refaworld
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#1

23.10.2008, 12:45

Also in der Suchfunktion hab ich nix gefunden.
Möchte Buchführung machen und weiß nicht wohin ich buchen soll. Es handelt sich um Artikel für die Küche (Tee, Kaffeesahne). Ich glaub der Steuerberater hat das auf das Konto "Aufmerksamtkeiten" gebucht.
Aber das gibt es ja bei RA-Micro nicht.
Nehme ich bei RA-Mirco das Konto Bewirtung oder Representation? Und was bedeutet dann immer z. B.
4650 Bewirtung abz.???
4654 Bewirtung n. abz.???
Und welches muss ich nehmen?
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Curry
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#2

23.10.2008, 12:48

abz. heit abziehbar bzw. nicht abziehbar. Aber was das genau heißt, kann ich dir nicht sagen.

Leg doch einfach ein Konto an mit "Aufmerksamkeiten". Das ist bei Lexware das Konto Nr. 4653.
Curry

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#3

23.10.2008, 12:58

bei RA-Micro heißt das Repräsentationskosten. Da buche ich das hin
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#4

23.10.2008, 13:06

Ja und abziehbar oder nicht abziehbar? Oder soll ich ein Konto mit Aufmerksamkeiten anlegen?
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#5

23.10.2008, 13:08

Also ich buche mit Lexware und buche es auf Aufmerksamkeiten. Wenn euer Steuerberater dazu rät, ist es vielleicht so am übersichtlichsten.
Curry

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#6

23.10.2008, 13:09

Ich hab nach Anweisung meiner privaten Buchführungshilfe JSanny :mrgreen: ein neues Konto dafür in den 46er Nummern angelegt "interne Bewirtung", Bezeichnung kannst du dir dafür ja selbst aussuchen, nur so, dass du es findest ;)
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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#7

23.10.2008, 13:14

Bei RAM ein 46er Konto anlegen über "Bewirtung extern" ;)
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#8

23.10.2008, 13:15

Aufmerksamkeiten dürften übrigens was anderes sein, vielleicht kleinere Blumensträuße oder Pralinen? Aber sicher nicht Kaffee, Zucker oder Milch fürs Büro ;)
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#9

23.10.2008, 13:22

Unser Steuerberater hatte uns das aber mit den "Aufmerksamkeiten" aber auch so geraten. Und wenn das nun schon zwei sagen...
Curry

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#10

23.10.2008, 13:27

Haste denn mal gefragt, was das sein soll?

Das sagt DATEV: Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen des Arbeitgebers, die gesellschaftlich üblicherweise erbracht werden und zu keiner nennenswerten Bereicherung führen (z.B. Blumen, Pralinen).

Weiter sind Aufmerksamkeiten dann Kaffee pp., wenn ihr im Büro auf Kosten des Chefs den Kaffee trinken dürft (Sachzuwendung des Arbeitgebers).

Handelt es sich um Kaffee pp. der für die Mandanten bestimmt ist, sind es interne Bewirtungskosten, worunter auch Kekse fallen würden ( :) )
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