Reisekosten bei PKH-Antrag (RA-Micro)

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Silke81
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#1

21.09.2006, 11:09

Mal wieder eine kleine Frage:

Ich möchte die Reisekosten im PKH-Antrag berücksichtigen, kann sie aber in dem RA-Micro-Formular nicht reinbekommen. Wie geht das. Das Symbol "Auswahl" kann nicht benutzt werden.

Kann mir jemand helfen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Stehe ein bisschen auf dem Schlauch.

Silke
Gast

#2

21.09.2006, 12:06

Hallo Silke,

in den PKH-Antrag kannst du keine Reisekosten aufnehmen. Du musst den Kostenfestsetzungantrag für PKH-Sachen nehmen, da kannst du die Nr. 7003 etc. eingeben.
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Silke81
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#3

21.09.2006, 12:18

Danke, das problem ist nur, dass ich bei dem Kostenfestsetzungsantrag für PKH-Sachen nur die alten BRAGO-Texte etc. habe. Irgendwie scheinen da keine neuen Texte für RVG gespeichert worden zu sein.
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Annile
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#4

21.09.2006, 12:24

Nur mal so ne Nebenfrage - bekommt ihr die Reisekosten denn immer ersetzt bei PKH? Wir kämpfen da gerade drum..
Es Annile :hurra
Gast

#5

21.09.2006, 12:32

blende dir mal den baum ein und geb im weißen feld g25 ein, dann müsstest du eigentlich den kfa / pkh bekommen. wenn nicht rufe mal im support an, die können dir weiterhelfen
refana87
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#6

21.09.2006, 13:11

@Annile
War am WE auf einem Seminar.
Zitat:
Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Anwalts, der seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit dem Inkrafttreten des RVG nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt. Der beim Prozessgericht zugelassene (§ 18 ff BRAO=BGH - NJW 2003,898) aber nicht ortsansässige Rechtsanwalt ist damit grundsätzlich nicht mehr gehindert, seine Reisekosten geltend zu machen.

OLG Oldenburg, 06.01.06 - AnwBl. 2006,219
OLG Nürnberg, 06.10.04 - AnwBl. 2005,296 = MDR 2005,539 = NJW 2005,687

Wenn ihr nicht beim Prozessgericht zugelassen seid, dann musst Ihr einen Antrag stellen, dass Ihr ohne Einschränkung beigeordnet werdet, dann bekommt Ihr sie auf jeden Fall.
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Pepsi
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#7

21.09.2006, 17:13

Isa hat geschrieben:Hallo Silke,

in den PKH-Antrag kannst du keine Reisekosten aufnehmen. Du musst den Kostenfestsetzungantrag für PKH-Sachen nehmen, da kannst du die Nr. 7003 etc. eingeben.
sorry, aber das ist schlichtweg falsch, man KANN sehr wohl Reisekosten aufnehmen, allerdings musst du die vorher über das Kostenblatt (AltGr + F7) zur Akte speichern
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#8

21.09.2006, 17:15

Isa hat geschrieben:blende dir mal den baum ein und geb im weißen feld g25 ein, dann müsstest du eigentlich den kfa / pkh bekommen. wenn nicht rufe mal im support an, die können dir weiterhelfen
es ging wohl weniger um den KFA an sich, sondern das sie dort keine Texte dazu hat.. also keine Einleitung etc..

(aber sonst hast du doch die RVG Texte für Kostenrechnungen?)
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#9

21.09.2006, 17:16

bei welchem Prozessgericht ist man schon nicht zugelassen, außer vielleicht beim OLG, und dann kann man ja auch gar nicht tätig werden ;-)
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#10

21.09.2006, 22:46

Das Problem ist einfach nur, dass ich, wenn ich über den KFA die PKH-Kosten festsetzen lassen will (und somit auch die Reisekosten), ich in den Einleitungstexten noch die alten BRAGO-Texte habe und nicht die RVG-Texte. Kann mir da wohl mal jemand Beispiele sagen, wie ich sowas formulieren soll?

@Pepsi:

Vielen Dank für den Tipp. Werd ich morgen gleich ausprobieren. Hoffentlich klappt es.

Meine Vorgängerin in unserem Büro hat früher nie die Reisekosten zur Festsetzung und zur PKH angemeldet, deshalb wusste jetzt auch niemand bei uns, wie man die Kosten ins Formular reinbekommt.

Also, vielen Dank an euch alle.
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