Ra-Micro Mahnschreiben

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Pepsi
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#11

08.10.2008, 19:23

Kurzbriefe braucht man bei RAM nicht, wenn man die OP-Liste benutzt (sollte man auch)

ok :thx für eure Vorschläge, ich glaube ich kürze dann nochmal ;-) unser Text ist wirklich lang

am besten finde ich #6 und #8. #7 ist irgendwie etwas barsch, das muss bei der ersten Mahnung noch nicht sein ;-)

ja wir schicken insgesamt 3, wobei in der letzten steht, dass wir ger. Schritte einleiten. Die Frist ist bei uns 1 Woche.
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nici01
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#12

08.10.2008, 21:18

@Pepsi

Das war der ungefähre Wortlaut. Wie gesagt, ich habe ihn von Zuhause aus geschrieben und habe ihn nicht ganz im Kopf. Was findest Du daran barsch?

Das ist auch keine Mahnung sondern erst einmal die Zahlungserinnerung.

Wir arbeiten immer mit Kurzbriefen. Ich finde das bei Verfügungen eine sehr große Erleichterung.

Mit der OP-Liste habe ich mich noch nicht richtig befasst. Wird bei uns glaube ich nur für von der Buchhaltung benutzt. Muss ich morgen noch mal schauen, wenn ich Zeit habe.
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Pepsi
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#13

09.10.2008, 11:53

Ist irgendwie unfreundlich. "ich musste feststellen"..

wie kontrolliert ihr denn die Zahlungseingänge?!?
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#14

09.10.2008, 22:04

Hallo Pepsi,

wir kontrollieren die Zahlungseingänge indem wir jeden Tag den Kontoauszug nachschauen und es wird am gleichen Tag auch gebucht.

Ich bin heute vor lauter schreiben nicht dazu gekommen, mir die Zahlungserinnerung noch mal anzuschauen.
Vielleicht steht auch drin "habe ich feststellen müssen", ich weiß es nicht genau. Muss ich am Dienstag, wenn ich wieder im Büro bin, noch mal nachschauen.

Gruß Nicole
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#15

09.10.2008, 23:05

den Wortlaut finde ich trotzdem irgendwie unfreundlich..

ja aber wie siehst du auf einen Blick wer alles noch nicht bezahlt hat, bei welcher Mahnstufe eine RG ist, letzte Mahung etc.??
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#16

09.10.2008, 23:11

Wir oder die Chefs sehen das aus der Akte. Wir heften ja alles ab.
Und wir haben ja ein Kostenblatt in der Akte und das Aktenkonto in RA-Micro.

Bei uns gibt es wie gesagt erst die Rechnung, dann die Zahlungserinnerung und dann erst die Mahnung. Sollte dann immer noch nicht gezahlt sein gibt es das Mahnverfahren. Ist aber selten bei uns.
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#17

09.10.2008, 23:21

du suchst meinetwegen am Monatsersten alle Akten raus und guckst die nach? (weißt du worauf ich hinaus will? ;-) )
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#18

10.10.2008, 10:16

Nee, irgendwie jetzt nicht. :roll:

Die Chefs bekommen die Wiedervorlagen vorgelegt und dann werden sie von denen bearbeitet. Entweder mit Verfügung "Zahlungserinnerung" oder "Mahnung". Es sei denn die WV ist für die Mitarbeiterin im ZV-Bereich eingetragen. Dann bekommen meine beiden Kolleginnen sie vorgelegt.
Meistens geben wir die WV bei Rechnungen schon für den ZV-Bereich ein. Dann wird die automatisch den beiden Mitarbeiterinnen vorgelegt.

Die Akten zum Kontoauszug werden von meiner Kollegin (Buchhaltung) am selben Tag rausgesucht und bearbeitet.
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#19

10.10.2008, 12:17

eben... da kann schnell mal ne Akte durchrutschen wenn einer die WV vergisst... die WV für die Rechnungen ist eigentlich die OP-Liste.. geh mal auf die OP-Liste und lass dir mal die Rgen anzeigen (evtl. muss dort korrigiert werden, wenn ihr das gar nicht nutzt bisher sind da wahrscheinl. Fehler drin)

ist wirklich einfacher, man guckt die Liste an, gibt die Rg ein die gemahnt werden sollen und kann dann die Mahnungen als Briefdatei übernehmen und dann nach Bearbeitung ausdrucken

PS: ich finds wesentlich einfacher.. wenn ein Programm schon diese Funktion hat, sollte man sie auch nutzen (kannste ja mal bei euch vorschlagen)
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#20

10.10.2008, 12:39

Hallo Pepsi,

danke für den Tipp. Werde ich nächste Woche mal vorschlagen, wenn ich dran denke.
Wir drucken im regelmäßigen Abständen aber auch eine Liste mit den Akten, wo keine WV drin ist oder die dann halt mal durchgerutscht und vergessen wurde. Irgendwann liegt die Akte ja auch den Chef oder der Kollegin vor, ist ja nicht so, dass die bei uns im Aktenschrank monatelang schlummert. (obwohl das auch mal vorkommt :lol: ).
Also die Rechnungen und die Zahlungen gehen schon nicht bei uns unter.

Gruß Nicole
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