FiBu - USt. bei Raten-/Teilzahlung

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Gast

#1

23.09.2008, 18:27

LuzZi,

kannst Du mir bitte erklären, ob ich bei der FiBu über RA micro auch bei jeder einzelnen Rate/Teilzahlung auf unsere Kostenrechnung schon anteilig die USt verbuchen muss, oder erst bei der letzten die komplette USt?

Und meine 2. Frage:
Ich hatte unserer Mandantin eine Kostenrechnung erstellt, sie teilt aber nunmehr mit, dass sie eine Rechtsschutzvers. hat. Kann ich ihrer RS-Vers. die "alte" KR m. dem seinerzeitigen Datum nun einfach m. entsprechend. Anschreiben übersenden, oder muss ich eine neue KR erstellen oder nur neues Datum oder gar neue Rechnungsnr. usw.?

Danke.
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wifey
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#2

23.09.2008, 18:35

Falls jemand eine bessere Überschrift vorschlägt, bitte melden (kenne mich mit dem ganzen Kram doch so gar nie nicht aus) :oops:
Viele Grüße

ich
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skugga
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#3

23.09.2008, 18:46

Ich verbuche jede Rate mit 19 % MwSt.

Um Gottes Willen keine neue Rechnung schreiben! Die RS bekommt lediglich eine Kopie der an die Mandantschaft gerichteten KR mit der Bitte um Zahlung. Kostenschuldner (weil Auftraggeber) ist IMMER der Mandant, und NUR DER bekommt eine KR mit Rechnungsnummer!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Pepsi
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#4

23.09.2008, 18:47

@wifey: jo besser gehts denke ich nicht

@SG: du kannst das zwar auswählen, ob du 0 % buchen willst, aber das Programm schlägt automatisch 19 % vor und so ist es auch richtig

NEIN, um Gottes Willen, keine neue RG, nochmal zur Wiederholung: Nur der Mandant erhält eine Original-Rg mit RgNr etc..!!! Schick der RS ne Kopie mit der BItte um Ausgleich
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UGeorge
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#5

23.09.2008, 20:15

Wenn eure Mandantin Dir erst nach Erhalt der Rechnung mitteilt, dass sie eine Rechtsschutzversicherung hat, schick ihr die Rechnung zurück mit der höflichen Bitte, sich direkt um eine Kostendeckungszusage und den Ausgleich der Rechnung zu kümmern. Es kann euch jetzt nämlich passieren, dass die RS von euch noch massenhaft Auskünfte will und wer zahlt das dann? Die Korrespondenz mit der RS ist eine neue Angelegenheit. Wenn ein Mandant gleich am Anfang die Information gibt, kann man das ja als kostenfreien Service machen, aber doch nicht am Ende.
Übrigens hat RA-MICRO für solche Fälle eine spezielle Programmfunktion, gleich auf der ersten Seite der Rechnungserstellung (Rechnungsausgleich durch RSV/Dritte). Die macht das alles ganz schick und richtig. Gruß Rokxxa
Gast

#6

23.09.2008, 23:00

Hallihallo,
herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten und Hilfen! SG
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Pepsi
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#7

24.09.2008, 12:31

das muss jeder selbst entscheiden. Wir machen das mit der RS immer "kostenfrei" und meistens genügt das erste Schreiben, wenn man gleich die richtigen Unterlagen mitschickt
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skugga
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#8

24.09.2008, 13:31

Wenn ein Schreiben genügt, find ichs auch noch in einem vertretbaren Rahmen; wenn die RS allerdings zickt, sollte der Mdt. das wirklich selbst machen. Dazu sollte man ihn aber auch auf dieses Vorgehen hinweisen, wenn er am Mandatsende mit den RS-Daten antrabt.

Ich muß auch gestehen, meine Chefin und ich machen das durchaus ein wenig vom Mdten. abhängig - wer eh schon das ganze Mandat über Nerven sägt, solls hübsch selber machen... ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Gast

#9

24.09.2008, 17:27

Pepsi und skugga, auch herzlichen Dank für Eure Antworten. LG SG
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