RA-Micro, Elena u. Änderungen der Lohnbuchhaltung ab 2010

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anne1982
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#11

12.01.2010, 20:30

Heruntergeladen hab ich es auch schon.

Es ist doch richtig, dass man die Übermittlung für elena am Monatsende, zusammen mit den Krankenkassenbeiträgen macht, oder? Da bin ich mir nämlich nicht so sicher :oops:
[b][color=#000000]Es gibt nichts, worunter das Arbeitsklima so leidet, wie unter ständiger Arbeit[/color][/b]
polli
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#12

13.01.2010, 10:16

Geniesserin hat geschrieben:Wir haben die neue Version vom SV-Net mit ELENA heute aufgespielt, morgen wird getestet, welche Schwierigkeiten bestehen.
Guten Morgen!

Ich arbeite auch mit RA-Micro und SV.net, habe seit gestern die neue Version von SV.net mit dem Modul ELENA, stehe aber trotzdem gerade auf dem Schlauch...

Muß der Arbeitgeber nicht vorher einen Zertifizierungsantrag stellen? Ich hab mich unter www.das-elena-verfahren.de gerade mal umgesehen und versucht, mich schlau zu machen. Leider bin ich nicht schlauer als vorher.

Wer weiß schon mehr darüber, wie man es als Arbeitgeber (bzw. Mitarbeiter für die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers :wink: ) anstellt, dass man Daten an ELENA absenden kann?

Für hilfreiche Antworten und Tipps wäre ich euch dankbar.
Renofa
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#13

14.01.2010, 10:22

Guten Morgen!

Arbeite auch mit RA-Micro und habe auch bei SV Net die neue Version 10.0 heruntergeladen. Wenn ich die Beitragsnachweise machen will, bekomme ich die Antwort, dass ich die Version 9.1 installieren soll :?:
Bei RA-Micro HH geht leider keiner ans Telefon.
Verstehe ich es denn richtig, dass ich die Beitragsnachweise weiterhin an die Krankenkasse schicke und ZUSÄTZLICH eine Meldung an die ZSS?
Stehe auch völlig auf dem Schlauch
Renofa
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#14

14.01.2010, 11:54

Habe jetzt jemanden bei RA- Micro erreichen können. Die Schnittstelle ist noch nicht freigegeben für die Version 10.0 und die alte Version kann man leider von SV.Net nicht mehr herunterladen. Man muss also einige Tage abwarten. Bezüglich Elena (Meldung an die Zentrale Speicherstelle) wird von RA-Micro in der letzten Januarwoche eine neue Version bzw. ein Patch diesbezüglich zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
Nola
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#15

15.01.2010, 09:35

Muß der Arbeitgeber nicht vorher einen Zertifizierungsantrag stellen? Ich hab mich unter www.das-elena-verfahren.de gerade mal umgesehen und versucht, mich schlau zu machen. Leider bin ich nicht schlauer als vorher.
Ja das gleiche Problem hab ich auch. Ich lese und lese, aber schlau werde ich daraus auch nicht. Wäre schön wenn irgendwer nähere Infos hat.

Mit dem ELENA Formular komm ich auch nicht wirklich klar was die alles wissen wollen...nenene...Gut dass ich die einzige Angestellte hier bin und es nur für mich machen muss. Naja nächste Woche wird dann der erste Testlauf gestartet, hoffe es klappt.
Andreas

#16

21.01.2010, 08:37

Hatte schon jemand das Vergnügen, die ELENA-Meldungen abzugeben per RA-Micro?

Ich darf mich jetzt damit beschäftigen :P Erfahrungsberichte anderer User wären aber prima :wink: ich schreibe einen, wenn ich es hinter mir habe :D
Andreas

#17

21.01.2010, 08:45

RA-Micro hat einen Patch rausgegeben, wie es scheint, mal schauen, was der macht. 66 MB groß, Dateiname "sp1001000.exe". Vllt. was mit ELENA zu tun?

Tante Edith sagt:

Es handelt sich bei dem von mir gerade runtergeladenen Patch um das:

RA-Micro Programmpflege-Update von 1.10 auf 1c.10

Schaumermal!

Edit 2:
Das Update hat scheinbar nix mit Elena zu tun... in den aktuellen Hinweisen steht nix davon.
Zuletzt geändert von Andreas am 21.01.2010, 08:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Kasimir1603
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#18

21.01.2010, 08:48

Mit Erfahrungen von ELENA und RA-Micro kannsch leider net dienen, wir haben Lexware Lohn+Gehalt Plus. Diesbezüglich kann ich mitteilen, dass, wenn man alle Updates aufgespielt hat und auch mit Dakota auf dem aktuellen Stand ist, funktioniert es ganz reibungslos *freu* Habe einen halben Tag damit verbracht die Updates und Aktualisierungen aufzuspielen, aber im Endeffekt hat es gut geklappt und ich hoffe, dass es so bleibt :applaus
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Andreas

#19

21.01.2010, 09:16

Huiuiui, welch ein Vergnügen!!

Bei der Erstellung der Gehaltsabrechnungen bleibt mit RA-Micro auf dem letzten Stand (soeben) alles wie gehabt, ELENA wird mit keinem Wort in RA-M. erwähnt :shock:

Also, man muß sich auf jeden Fall mal die letzte Version von sv.net runterladen...

Interessant übrigens, daß bis jetzt noch gar nichts von ELENA in RA-M. umgesetzt zu sein scheint:

http://www.das-elena-verfahren.de/arbeitgeber

Dort steht:
FAQ-0048 Hinweis über die gespeicherten Daten

In welcher Weise ist der Beschäftigte, Beamte, Richter oder Soldat von seinem Arbeitgeber auf die zu seiner Person an die ZSS übermittelten Daten hinzuweisen?

Nach § 97 Abs. 1 SGB IV hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten auf der Entgeltbescheinigung darauf hinzuweisen, dass Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt wurden und das sein Auskunftsrecht gegenüber der ZSS besteht. Ein allgemeiner Hinweis ist ausreichend. In welcher Form dies geschieht, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

Näheres zur Mitteilungspflicht schreibt das Gesetz nicht vor.

Folgender Text erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen:

"Wir sind seit 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich die in Ihrer Entgeltabrechnung enthaltenen Daten im Rahmen des Verfahrens ELENA an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln"

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die Grundzüge des Verfahrens ELENA einmalig bei der ersten Entgeltabrechnung im Jahre 2010 oder bei der einer Einstellung eines neuen Arbeitnehmers mit folgendem Text kurz darzustellen:

"Das Gesetz über den Elektronischen Entgeltnachweis (kurz: ELENA) regelt, wie Bürger ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte nachweisen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Alle Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2010 verpflichtet, die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Zum 1. Januar 2012 startet dann der Datenabruf des ELENA-Verfahrens."
Dieser Hinweis steht auf den von mir soeben gefertigten Gehaltsabrechnungen nicht. Prima! In diesem Fall frage ich mich ernstlich, warum da seitens RA-M. noch überhaupts nichts bei den Kanzleien angekommen ist.
Andreas

#20

21.01.2010, 09:39

ICH RASTE AUS !!!! :wut :wut :wut

Hat sich jemand diese ungeheure SCHXXXE mal angesehen? Das ist doch Irrsinn³ !!!

:uebel :uebel :uebel

Unglaublich. Jetzt muß man also praktisch die gesamten Gehaltsabrechnungen für jeden Mitarbeiter abtippen, nur um diese Datenkrake ELENA zu füttern!

Ich glaub, ich laß mich gleich krankschreiben! Obwohl, das müßte ich dann ja noch an Tante Elena melden :evil:

Was für einen Mist will uns dieser Verwaltungsstaat eigentlich noch aufhalsen? Ich komme ja fast nicht mehr zur Aktenbearbeitung vor lauter Verwaltungsirrsinn!

:uebel :uebel :uebel

Und dann liest man bei Wikipedia:
Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Das Rationalisierungspotential wurde 2002 auf Arbeitgeberseite mit schätzungsweise 100.000 Personentagen im Bereich der Personalverwaltung taxiert, aus denen mögliche Einsparungen von geschätzten 500 Millionen Euro pro Jahr resultieren sollen.
Auf welchem Planeten leben die eigentlich??? Einsparungen für Arbeitgeber, indem man noch mehr Verwaltungsaufwand hat?

ICH RASTE AUS !!!! :wut :wut :wut

Es wird nun dringend Zeit, die Lohnbuchhaltung an ein Steuerbüro abzugeben. Das ist ja nicht mehr vernünftig darstellbar, dieser Aufwand.
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