Einigungsgebühr in VB-Antrag

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#1

16.05.2012, 10:45

Hallo, ich rege mich gerade ziemlich auf :motz
Wir haben uns nach Zustellung des Mahnbescheides mit dem Schuldner auf Ratenzahlungen geeinigt, Einigungsgebühr entstanden und ihm mitgeteilt. Nach drei Monaten stellt er die Raten ein und ich wollte heute einen VB beantragen.
Leider kann ich die Einigungsgebühr im EDA-Antrag nicht unter "Sonstige Kosten" buchen, da das System dann meckert ("Die Bezeichningung Einigungsgebühr ist als Begründung der sonstigen Kosten im VB-Antrag nicht zugelassen"). Habe auch andere Varianten probiert, nichts hat er akzeptiert.

Da die EG unstreitig auch im Mahnverfahren entstehen kann, weiß jemand, wie man die Gebühr in den Antrag reinbekommt damit sie tituliert wird?
RAM konnte mir telefonisch bislang nicht weiterhelfen, sie wollten die Sache prüfen und ich würde den VB gerne heute rausschicken.
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#2

16.05.2012, 12:56

Denklogisch würde ich sagen, wenn du einen VB beantragst, ist die Einigung doch nicht wirklich zu Stande gekommen, deshalb kannst du sie nicht eingeben. In einem streitigen Verfahren könntest du doch auch nur eine bestehen bleibende Einigung abrechnen, und nicht Einigung UND Titulierung.
Grüße - sansibar
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#3

16.05.2012, 13:22

ich kann dir nicht sagen, wo du sie richtig angeben kannst da ich nicht mit diesem Dingens arbeite, sondern "Papier VBs" beantrage, aber sansibar muss ich widersprechen. die EG kann im VB Antrag geltend gemacht werden.
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#4

16.05.2012, 15:01

Ich habe das auch bei "Papier-VB" bereits hinbekommen. Es ist schließlich eine Einigung erfolgt und diese wurde auch zeitweilig eingehalten.
Nun, dann warten wir mal ab, was der RAM-Support dazu sagt. Ich melde mich dann wieder.
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#5

16.05.2012, 15:03

Ich buche sie immer über Inkassokosten, ging auch :wink1
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#6

16.05.2012, 15:26

RA-mw hat geschrieben:Ich buche sie immer über Inkassokosten, ging auch :wink1
Über Inkassokosten nach MB-Erlass? Das wundert mich jetzt etwas...
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#7

16.05.2012, 20:41

Ja es geht durch :)
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#8

18.05.2012, 09:28

Sofern das Mahngericht die Einigungsgebühr nicht berücksichtigt, kannst auf IV ZB 13/08 -BGH- verweisen.
ninah
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#9

21.05.2012, 15:43

Wir verschicken zwar über EGVP, wenn ich aber die Einigungsgebühr im VB aufnehme, beantrage ich den VB immer mit gesondertem Schreiben:

MUSTER

In Sachen

XY gegen XY


überreichen wir als Anlage den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids mit der Bitte um Erlass und Zustellung an den Antragsgegner.

In Zeile 7 werden für den Antragsteller weitere Kosten des Verfahrens geltend gemacht, nämlich eine Einigungsgebühr in Höhe von XX € wie folgt:

Gegenstandswert: XXX EUR
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 XX EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG XX EUR
Zwischensumme netto XX EUR
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG XX EUR
Gesamt XX EUR

Die geltend gemachte Einigungsgebühr ist angefallen durch die mit dem Schuldner vereinbarte Teilzahlungsvereinbarung. Der Schuldner hat mit seiner Unterschrift bestätigt, die hierfür entstehenden Kosten zu übernehmen (s. Anlage).

Wir beantragen auch insoweit,

dass die Kosten des Verfahrens (inkl. der vorstehenden Einigungsgebühr) ab Erlass des Vollstreckungsbescheids mit 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind.
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#10

24.05.2012, 10:29

Habe erneut bei RA-Micro angerufen und jemanden gesprochen, der mir sofort weiterhelfen konnte.
Es gibt seit Januar 2011 eine offizielle Liste (http://www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de ... 56edefd3#t) mit zugelassenen Begründungen für Auslagen und sonstige Kosten.

Insgesamt sind wohl 792 Begriffe zugelassen, einige wiederholen sich in verschiedenen Formen (VV 2300 bzw. Gebühr 2300 VV RVG) aber eine Einigungsgebühr oder gar Terminsgebühr habe ich nicht gefunden. Tipp von RA-Micro: Für solche Kosten soll man "Teilzahlungsvereinbarung" einsetzen.

Habe es eben probiert, diese Bezeichnung wird angenommen.
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