Hihi, wir arbeiten auch seit Kurzem mit RA-Micro. Ist doch eigentlich peinlich, dass ein Antrag gestellt wird, dem nicht entpsrochen werden kann.erläuternd sollte ich wohl noch hinzufügen, daß wir hier mit RA-Micro arbeiten
Die Texte von RA-Micro muss ich erst einmal alle überarbeiten. Die sind nicht schlecht, aber der ein oder andere Text doch sehr merkwürdig.nebst der Kosten dieser Maßnahme, die nachstehend berechnet sind
Die Texte im Vollstreckungsrecht muss ich derzeit noch alle mit der Hand ergänzend oder verändern. Ich hoffe, ich kann die Texte bald mal selbst im Programm ändern bzw. neue bzw. weitere Textbausteine hinzufügen.
Z. B. fehlt bei der e.V. ständig der Hinweis, dass der Schuldner auch das Einkommen seiner Ehefrau (sofern verheiratet) oder seiner Kinder (sofern vorhanden) mit anzugeben hat.
Gebe ich diesen Hinweis nicht - gleichwohl der GV das weiß oder zumindest wissten müsste - fehlen diese Angaben. Häufig muss ich wegen Ungenauigkeit eine Nachbesserung beantragen.
Also, Texthilfen schön und gut. Doch wenn jemand mit solchen Texten arbeiten, sollte auch wissen, was er macht.
Versteht mich nicht falsch. Ich möchte nicht behaupten, dass du das nicht weiß. Doch unsere Aushilfe z. B., die seit 10 Jahren mit RA-Micro arbeitet, die weiß gewisse Dinge einfach nur, weil RA-Micro das macht. Weiß aber eigentlich gar nicht, was sie da macht oder besser gesagt, warum sie das gerade jetzt so macht.
Ich weiß, hat mit der Eintragung einer Sicherungshypothek nichts zu tun, musste ich aber mal los werden.
Schönen Feierabend.
Gruß
Sabine