Brauche Muster: GmbH: Erteilung von Prokura

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Gast

#21

12.07.2007, 17:32

Danke für den Link Lena :)

Wir haben da auch so unsere Bedenken wegen der frei verfügbaren Adressen. Wir gehen daher immer mehr dazu über, nur noch die Geschäftsadresse zu verwenden.

Danke für den Tip, so werde ich es wohl auch bei der nächsten Ltd. machen. die hoffentlich nicht so bald auf mich zu kommt ;)
Gast

#22

12.07.2007, 21:59

Das mit der Übergangsfrist war schludrig formuliert. Hier in NW gab es keine Übergangsfrist. Allerdings ein Problem mit Signaturkarten, die die Firma nicht liefern konnte, keine Peripherie usw. usf. Da die Notare nicht vertreten mussten, dass ihr Signaturzeugs nicht lieferbar war, wurde für statthaft erklärt, dass über einen anderen Notar eingereicht werden konnte. Und weil wir alles a jour hatten, bissen in diesem Fall die Hunde nicht den Letzten, sondern den Ersten.

Mittlerweile weiß ich nun, dass die ihre Karten pp erhalten haben, aber jetzt möchten die alle, dass ich beim "ersten Mal :!: " mit dabei bin und denen das zeige. Wohlgemerkt, das haben sie den Boss gefragt - nicht mich :roll: . Und der hat dann ganz jovial und freundlich "ja" gesagt :evil: . Und da dann auch alle erst einmal in Urlaub fahren, trudeln die Akten weiter bei mir ein und in der ersten Septemberwoche darf ich dann "on Tour" gehen. Vermutlich wird dann später auch noch bei jedem Fitziproblem angerufen etc. pp.

Das mit der Ltd. ist eine gute Verfahrensweise. Kann ich aber nicht so machen, weil ein Socius vom besten Notar-Kollegen meines Bosses das Ltd. unter-die-Leute-bring-Geschäft höchstselbst betreibt. Und dafür, dass er das alles anschleppt, kriegt er dann auch den Kollegen-Bonus und wird voll gepampert.

War jetzt alles OT, seufz.
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Lena
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#23

17.07.2007, 21:00

Ortrun hat geschrieben:Das mit der Übergangsfrist war schludrig formuliert. Hier in NW gab es keine Übergangsfrist. Allerdings ein Problem mit Signaturkarten, die die Firma nicht liefern konnte, keine Peripherie usw. usf. Da die Notare nicht vertreten mussten, dass ihr Signaturzeugs nicht lieferbar war, wurde für statthaft erklärt, dass über einen anderen Notar eingereicht werden konnte. Und weil wir alles a jour hatten, bissen in diesem Fall die Hunde nicht den Letzten, sondern den Ersten.
Okay, sowas ist natürlich dumm... Aber es ist immer noch so, dass jeder Notar für einen andern einreichen kann. Das wird auch so bleiben. Weil oft ist es ja so, dass zum Vollzug einer Sache verschiedene Unterschriften unter HR-Anmeldungen nötig sind. DIe können ja oft nie vor ein und dem selben Notar gemacht werden und so sucht sich die Firma normal ja nur den "Hausnotar" zum einreichen aus...

Aber bringt ja auch kostenmäßig was. Wenn ich fremde Urkunden einreiche kriege ich für das Erstellen der Strukturdatei die § 147er Gebühr (bei eigenen Urkunden ja nicht). So lohnen sich endlich auch Limiteds, weil dann ruck-zuck an Gebühr über 100 Euro rauskommt!!!

Ortrun hat geschrieben:Mittlerweile weiß ich nun, dass die ihre Karten pp erhalten haben, aber jetzt möchten die alle, dass ich beim "ersten Mal :!: " mit dabei bin und denen das zeige. Wohlgemerkt, das haben sie den Boss gefragt - nicht mich :roll: . Und der hat dann ganz jovial und freundlich "ja" gesagt :evil: . Und da dann auch alle erst einmal in Urlaub fahren, trudeln die Akten weiter bei mir ein und in der ersten Septemberwoche darf ich dann "on Tour" gehen. Vermutlich wird dann später auch noch bei jedem Fitziproblem angerufen etc. pp.
Das wollte mein alter Arbeitgeber auch... Das hab ich ihm ganz schnell ausgetrieben, weil dann das ein oder andere der laufenden Sachen im Büro liegen geblieben wäre... Das wollte er wiederum nicht... Unengeltlich deswegen Ü'stunden machen wollte ich nicht... Ende vom Lied? Weder Kollegen im alten Büro wissen so richtig wie es geht - noch war ich jemals bei den anderen... Hab mich früh genug aus dem Staub gemacht :twisted:
Ortrun hat geschrieben:Das mit der Ltd. ist eine gute Verfahrensweise. Kann ich aber nicht so machen, weil ein Socius vom besten Notar-Kollegen meines Bosses das Ltd. unter-die-Leute-bring-Geschäft höchstselbst betreibt. Und dafür, dass er das alles anschleppt, kriegt er dann auch den Kollegen-Bonus und wird voll gepampert.


Okay... das is natürlich dann was anderes... Aber ne andre Möglichkeit. "Bastel" dir selber doch mal eine 1a-Anmeldung zurecht und einen Bogen: Was brauch ich alles für ne Anmeldung der Limited (samt Übesetzung/Apostille und und und).... Die schick das demjenigen als Service rüber... Du hast künftig weniger Arbeit und wenn er endlich alles direkt eingetragen kriegt ist es ja auch für ihn besser...
Ortrun hat geschrieben:War jetzt alles OT, seufz.

Nicht ganz... ein bißchen... :wink: aber das muss auch manchmal sein... :mrgreen:
Liebe Grüße
Lena

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#24

17.07.2007, 21:03

airstream hat geschrieben:Wir haben da auch so unsere Bedenken wegen der frei verfügbaren Adressen. Wir gehen daher immer mehr dazu über, nur noch die Geschäftsadresse zu verwenden.
Das kann man nur nicht bei allen Anmeldungen und bei allen Registergerichten machen... Aber es gab mal einen Aufsatz oder Beschluss darüber, dass bei Personen die öffentliches Intresse auf sich ziehen - wo auch GF's und Gesellschafter von größeren Firmen etc. dazu gehören - keine genaue Anschrift mehr angegeben werden muss, dass dort der Wohnort (ohne Straße) ausreichend ist.
Ich weiß im alten Büro hatte ich den mal ausfindig gemacht, mit aber leider keine Kopie davon gemacht... Und jetzt wird er nicht mehr gefunden... Aber ich bräucht den auch jetzt wieder... falls jemand weiß welchen Aufsatz/Beschluss/Ausschnitt aus einem ARtikel/Buch oder oder oder ich meine wär ich für jeden tipp dankbar!
Liebe Grüße
Lena

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#25

18.07.2007, 08:44

Lena hat geschrieben:Das kann man nur nicht bei allen Anmeldungen und bei allen Registergerichten machen... Aber es gab mal einen Aufsatz oder Beschluss darüber, dass bei Personen die öffentliches Intresse auf sich ziehen - wo auch GF's und Gesellschafter von größeren Firmen etc. dazu gehören - keine genaue Anschrift mehr angegeben werden muss, dass dort der Wohnort (ohne Straße) ausreichend ist.
Ich weiß im alten Büro hatte ich den mal ausfindig gemacht, mit aber leider keine Kopie davon gemacht... Und jetzt wird er nicht mehr gefunden... Aber ich bräucht den auch jetzt wieder... falls jemand weiß welchen Aufsatz/Beschluss/Ausschnitt aus einem ARtikel/Buch oder oder oder ich meine wär ich für jeden tipp dankbar!
Ich hab jetzt mal in meinen Unterlagen gewühlt, da mein Chef Anfang des Jahres diesbezgl. ein Rundschreiben gemacht hat. Leider nimmt er da auf keinen Aufsatz o.ä. Bezug. Er schreibt:

"Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 DONot ist von der Angabe der Privatadresse abzusehen, wenn dies in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum Schutz gefährdeter Beteiligter oder ihrer Hausangehörigen erforderlich ist.

Über den Wortlaut des § 26 Abs. 2 DONot ist auch anerkannt, dass eine Ausnahme von der Angabe der Privatanschrift dann zu machen ist, wenn die Beteiligten auf dem Weglassen bestehen."

Er meint dann, dass wir die Mandanten darüber aufklären sollen und dass sie uns eine "Stellungnahme" abgeben sollen, wie sie es haben möchten. Hmmm sollte die verteilten Rundschreiben öfter lesen *g* Das hatte ich schon wieder erfolgreich verdrängt :roll:

Mehr Infos hab ich leider auch nicht. :( Wir handhaben es eigentlich schon immer so, dass bei größeren Unternehmen, Rechtsanwälten usw. in sämtlichen Urkunden nur die Geschäftsadresse aufgenommen wird. Hatten wohl diesbezüglich immer Glück mit den jeweiligen Registern.
Gast

#26

18.07.2007, 08:50

Übrignes ist auch des Registerrecht in der 7. Auflage von Krafka und Willer rausgekommen. Das Buch finde ich total klasse. Es gehört zu der Reihe Handbuch der Rechtspraxis und ist im C.H.Beck-Verlag erschienen.

Liebe Grüße
Sandra
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#27

18.07.2007, 09:35

airstream hat geschrieben:
Lena hat geschrieben:Das kann man nur nicht bei allen Anmeldungen und bei allen Registergerichten machen... Aber es gab mal einen Aufsatz oder Beschluss darüber, dass bei Personen die öffentliches Intresse auf sich ziehen - wo auch GF's und Gesellschafter von größeren Firmen etc. dazu gehören - keine genaue Anschrift mehr angegeben werden muss, dass dort der Wohnort (ohne Straße) ausreichend ist.
Ich weiß im alten Büro hatte ich den mal ausfindig gemacht, mit aber leider keine Kopie davon gemacht... Und jetzt wird er nicht mehr gefunden... Aber ich bräucht den auch jetzt wieder... falls jemand weiß welchen Aufsatz/Beschluss/Ausschnitt aus einem ARtikel/Buch oder oder oder ich meine wär ich für jeden tipp dankbar!
Ich hab jetzt mal in meinen Unterlagen gewühlt, da mein Chef Anfang des Jahres diesbezgl. ein Rundschreiben gemacht hat. Leider nimmt er da auf keinen Aufsatz o.ä. Bezug. Er schreibt:

"Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 DONot ist von der Angabe der Privatadresse abzusehen, wenn dies in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum Schutz gefährdeter Beteiligter oder ihrer Hausangehörigen erforderlich ist.

Über den Wortlaut des § 26 Abs. 2 DONot ist auch anerkannt, dass eine Ausnahme von der Angabe der Privatanschrift dann zu machen ist, wenn die Beteiligten auf dem Weglassen bestehen."

Er meint dann, dass wir die Mandanten darüber aufklären sollen und dass sie uns eine "Stellungnahme" abgeben sollen, wie sie es haben möchten. Hmmm sollte die verteilten Rundschreiben öfter lesen *g* Das hatte ich schon wieder erfolgreich verdrängt :roll:

Mehr Infos hab ich leider auch nicht. :( Wir handhaben es eigentlich schon immer so, dass bei größeren Unternehmen, Rechtsanwälten usw. in sämtlichen Urkunden nur die Geschäftsadresse aufgenommen wird. Hatten wohl diesbezüglich immer Glück mit den jeweiligen Registern.
Aber ich glaube das hilft mir schon mal etwas weiter! Super! Danke!

Kannst du mir das Rundschreiben mal irgendwie zukommen lassen?! Das wäre natürlich noch besser! :thx
Liebe Grüße
Lena

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