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Verfasst: 30.05.2007, 13:54
von Lotti
@pepsi: übrigens stimme ich zu: jeder wie er will bzw. muss

Verfasst: 30.05.2007, 15:52
von mrsbloom
Hier kann ich dem Herrn Revisor nur zustimmen. Die Signatur ersetzt die Unterschrift des Notars! Also bitte!!!! Unterschreibt ihr auch für eure Notare, oder machen die das noch selbst?! Sollte mein Chef dies von mir verlangen, werde ich mich eindeutig weigern. Also, so viel Zeit muss sein! Man kann die elektronischen Sachen ja genauso sammeln und ihn alles zusammen signieren lassen, wo ist das Problem? :ohmann

LG Tina :ichmussweg

Verfasst: 30.05.2007, 15:55
von Lotti
@mrsbloom:wir sehen hier ja kein problem drin.wir haben uns lediglich dazu gehäußert wie es auch wahrscheinlich kommen wird.und wenn mein chef das von mir verlangt, dann werde ich das entsprechende auch machen, solange für mich da kein haftungsrisiko - welches nicht vorliegt - besteht.

Verfasst: 30.05.2007, 16:24
von Lena
Das ist vielleicht auch alles eine Sache der Menge...

Im alten Büro hatte ich wenns hochkam 1 Sache am Tag zum elektronisch Einreichen - das war für mich schon viel... Natürlich konnte da der Chef auch selbst zum signieren kommen...

Hier hab ich meistens so 10 Vorgänge am Tag oder mehr... Und das von verschiedenen Notaren... (und dann machen wir das ja auch mit 4 Sachbearbeitern) das geht dann nicht immer so mit dem "sammeln".... Wenn es ja nur wäre, dass man einmal die Nummer eingeben muss wäre da ja auch kein Thema... Aber da man die ja auch öfters braucht ist das in so ner großen Kanzlei nicht unbedingt machbar...

Verfasst: 30.05.2007, 16:32
von Lena
Revisor hat geschrieben:Als Notar würde ich die Signaturkarte nicht meinen Mitarbeiter/innen überlassen.
Ich denke das ist auch eine Sache wie weit man den Mitarbeitern vertraut oder nicht...

Revisor hat geschrieben:Der Notar, der die Signaturkarte seinen Mitarbeiter/innen überlässt, begeht wohl ein Dienstvergehen. Die Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und Siegel des Notars; benutzt also eine Mitarbeiter/in die Karte, hat diese/r quasi mit dem Namen des Notars unterschrieben (vgl. § 39a BeurkG).
Ja, das ist mir schon bewusst, ich denke den anderen hier auch... aber wenn die Technik solche Möglichkeiten offen lässt...
Es soll ja auch Notare geben, die Blankobeglaubigungsvermerke schon unterschrieben haben, Fernbeglaubigungen machen und und und...
Ich denke in der Praxis ist vieles nicht so wie es sein soll!

Das soll jetzt nicht heißen, dass ich das grundsätzlich gut finde oder dass es hier oder in den Büros wo vih bisher war so praktiziert wird... Aber man weiß halt dass es sowas geben soll...

Revisor hat geschrieben:@ pepsi: Bei vorsätzlichem Handeln bezahlt eine Berufshaftpflichtversicherung meines Wissens nicht.
Das stimmt!

Revisor hat geschrieben:@manu.b 1980: Dass Notare an den Schulungen teilgenommen haben, wird wohl tatsächlich daran liegen, dass diese Notare die Signatur selbst erzeugen!
Eher daran, dass die meisten Schulungen die von Kammerseite aus angeboten waren nur von 1 Angestellten zusammen mit dem Notar zu "buchen" und nicht nur den Angestellten zugänglich waren...
Ich kenne - bis auf meinen ehemaligen Chef - keinen Notar (auch durch viele Gespräche im Kollegenkreis) der die Signatur selbst vornimmt...

Revisor hat geschrieben:@lotti: Den Prüfer kann man wahrscheinlich anlügen, ohne dass es auffällt. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben, in denen ein Notar einem Mitarbeiter gekündigt hat, der dann über alle Unregelmäßigkeiten „auspackt“.
Das soll es wohl auch schon gegeben haben... hihi, wenn ich mir das Recht überlege könnte ich da auch so einiges auspacken aus früheren Zeiten... :twisted:

Revisor hat geschrieben:Zur Signatur siehe auch den Aufsatz von Malzer in DNotZ 2006, Heft 1, Abschnitt IV.3.
Ich muss mal gucken ob ich das Heft hier in dem großén Büro irgendwo auftreiben kann - befürchte aber das letzte Jahr ist noch zum Binden weg...

Verfasst: 30.05.2007, 17:11
von Notargehilfe
Ihr werdet es kaum glauben, aber mein Chef machts tatsächlich selbst.

Mal schaun wie lange.

Grüße aus dem Rheinland

Verfasst: 30.05.2007, 19:55
von Pepsi
Lena hat geschrieben:
Revisor hat geschrieben:Der Notar, der die Signaturkarte seinen Mitarbeiter/innen überlässt, begeht wohl ein Dienstvergehen. Die Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und Siegel des Notars; benutzt also eine Mitarbeiter/in die Karte, hat diese/r quasi mit dem Namen des Notars unterschrieben (vgl. § 39a BeurkG).
Ja, das ist mir schon bewusst, ich denke den anderen hier auch... aber wenn die Technik solche Möglichkeiten offen lässt...
Es soll ja auch Notare geben, die Blankobeglaubigungsvermerke schon unterschrieben haben, Fernbeglaubigungen machen und und und...
Ich denke in der Praxis ist vieles nicht so wie es sein soll!

Das soll jetzt nicht heißen, dass ich das grundsätzlich gut finde oder dass es hier oder in den Büros wo vih bisher war so praktiziert wird... Aber man weiß halt dass es sowas geben soll...
zu den Fernbeglaubigungen sag ich jetz mal nix weiter ;-)

also grundsätzlich denke ich, würde ich die Unterschrift meines Chefs in einigen Sachen sicherlich "übernehmen", aber geht halt net, weil er immer selbst unterschreiben muss.. ich Anwaltssachen unterschreibe ich manchmal auch für ihn

Verfasst: 30.05.2007, 23:30
von Lena
Na ja, wobei es eine Sache ist "für" jemand zu unterschreiben - und ne andre Sache ist, dass man dessen Untershrift "nachmacht"/ersetzt und so (und das ist ja eigentlich bei der Signatur der Fall wenn du die PIN nutzt)

Du kannst auch im Notariat als Angestellte fast alle Briefe unterschreiben. Bis auf die Anträge bei Gericht und die Kostenrechnungen... Alles andre dürfen rein theoretisch auch die Mitarbeiter...

Verfasst: 31.05.2007, 08:27
von Pepsi
naja ok, aber Chefe unterschreibt sowieso blind alles was in der Mappe ist.. von daher.. egal ob ich nun die PIN eingebe oder er.. groß gucken wird er sowieso nicht, weil dazu gar keine Lust hat.. aber ok, ich hab verstanden was ihr meint