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Elektronische Signatur - Haftung?

Verfasst: 29.05.2007, 20:19
von Gast
Hallo,

ich weiß - die Signaturkarte gehört in die Hände des Notars. Aber es soll ja auch Fälle geben, wo die Angestellten die Registersachen komplett selbst machen. Wie ist das da mit der Haftung, weiß das jemand? Kann ja nicht so ohne sein, oder?

Wie haltet Ihr das Verfahren eigentlich so?

Liebe Grüße,



River_Poet

Verfasst: 30.05.2007, 08:33
von Pepsi
normal werden das wohl immer die Angestellten machen, da der Notar wohl kaum Bock haben wird, bei jeder Anmeldung die PIN einzugeben.. und mein Chef hat mit PCs sowieso nix am Hut, er hat noch nicht mal selbst einen..

Tja die Haftung.. ich denke man sollte das dann auf den Chef schieben und nicht großartig rumposaunen, dass ne Angestellte das gemacht hat.. aber habt ihr keine Haftpflicht für Angestellte?

Verfasst: 30.05.2007, 08:50
von Feierabend
Bei uns läuft das auch so. Chef hat mit dem Signatur-Kram nix zu tun. Ich glaube, dass das auch in fast jedem Büro so gehandhabt wird. Obwohl ich überrascht war, dass etliche Notare persönlich beim entsprechenden Seminar anwesend waren. Ob die das wohl heute selbst erledigen????

Verfasst: 30.05.2007, 10:31
von Lotti
wir sind noch im anfangsstatium der elektronischen signatur.d.h. wir haben alles, nur noch nicht die entsprechende software.auf dem seminar habe ich aber gelernt, dass der notar seine signaturkarte immer bei sich tragen muss und wenn man halt was gefertigt hat und los schicken will, ihn rufen muss, er antanzen muss und seine karte in das lesegerät stecken muss und seinen pin - den die angestellten nicht wissen dürfen - eingeben muss.

in der praxis wird das wohl etwas anders sein, dass wir das halt alles machen müssen.

aber achtung: wenn der prüfer kommt, schön artig sagen, dass der notar seine karte selbst hat und man den pin ja gar nicht kennt.

also meine logische schlussfolgerung ist daher: eine haftung haben wir gar nicht zu tragen, weil halt so verfahren werden muss wie ich im ersten absatz geschrieben habe.

Verfasst: 30.05.2007, 10:52
von Pepsi
wenn dus aber nicht so machst, darfst dus dann auch nicht rumposaunen..

Verfasst: 30.05.2007, 11:05
von Lotti
ich mache ja zur zeit noch gar nichts in elektronischer form.ich denke mir aber, dass es sicherlich so weit kommen wird.ich kenne doch meine chefs.bloß nicht zu viel machen.

wenn dus aber nicht so machst,
ich habe weder gesagt, dass ich es mache, noch dass ich es nicht mache

Verfasst: 30.05.2007, 12:57
von Pepsi
das war nur ein hinweis..

Verfasst: 30.05.2007, 13:40
von Revisor
Als Notar würde ich die Signaturkarte nicht meinen Mitarbeiter/innen überlassen.

Der Notar, der die Signaturkarte seinen Mitarbeiter/innen überlässt, begeht wohl ein Dienstvergehen. Die Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und Siegel des Notars; benutzt also eine Mitarbeiter/in die Karte, hat diese/r quasi mit dem Namen des Notars unterschrieben (vgl. § 39a BeurkG).

@ pepsi:
Bei vorsätzlichem Handeln bezahlt eine Berufshaftpflichtversicherung meines Wissens nicht.

@manu.b 1980:
Dass Notare an den Schulungen teilgenommen haben, wird wohl tatsächlich daran liegen, dass diese Notare die Signatur selbst erzeugen!

@lotti:
Den Prüfer kann man wahrscheinlich anlügen, ohne dass es auffällt. Es soll aber auch schon Fälle gegeben haben, in denen ein Notar einem Mitarbeiter gekündigt hat, der dann über alle Unregelmäßigkeiten „auspackt“.

Zur Signatur siehe auch den Aufsatz von Malzer in DNotZ 2006, Heft 1, Abschnitt IV.3.

Verfasst: 30.05.2007, 13:46
von Pepsi
@Revisor: das mag wohl stimmen.. jeder so wie er es will..

Verfasst: 30.05.2007, 13:54
von Lotti
@pepsi: ich wollte hier auch nichts rumposaunen, halt nur die erfahrung beibringen, die ich bislang gehört habe.wollte mich damit nicht in strafrechtliches theretorium begeben :angst :lol: