Re: Wohin mit dem Siegel im Original?
Verfasst: 08.01.2016, 14:46
Ich war jetzt auf verschiedenen Fachlehrgängen und habe das vorher auch so nicht gewusst. Aber es ergibt sich nun mal so aus dem BeurkG. Wenn einem das nie einer sagt kann man das auch nicht wissen. Nichtmal die meisten Notare wissen das aber wenn man den Chef dann aufklärt ist der glücklich und zufrieden und erzählt es seinen Notarkollegen.
Es heißt heute noch in vielen Kanzleien das haben wir immer so gemacht oder ach das wurde noch nie bemängelt. Aber warum soll man es denn weiterhin falsch machen, wenn man doch weiß wie es richtig geht. Außer natürlich es wird zu aufwendig (wie von genähten Urkunden Kopien ziehen^^) . Aber auch die Notarprüfer bekommen irgendwann Nachfolger und wenn man dann mal an so einen Erbsenzähler gerät "ist Mann in Not".
Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz und der Chef könnte dafür sogar mit Bußgeldern belangt werden, weil es nunmal ein Verstoß gegen das Berufsrecht ist. (Das ist jetzt sehr übertrieben aber das hilft gegen die "Ach das haben wir immer so gemacht-Kollegen" und der Chef ist froh)
Es heißt heute noch in vielen Kanzleien das haben wir immer so gemacht oder ach das wurde noch nie bemängelt. Aber warum soll man es denn weiterhin falsch machen, wenn man doch weiß wie es richtig geht. Außer natürlich es wird zu aufwendig (wie von genähten Urkunden Kopien ziehen^^) . Aber auch die Notarprüfer bekommen irgendwann Nachfolger und wenn man dann mal an so einen Erbsenzähler gerät "ist Mann in Not".
Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz und der Chef könnte dafür sogar mit Bußgeldern belangt werden, weil es nunmal ein Verstoß gegen das Berufsrecht ist. (Das ist jetzt sehr übertrieben aber das hilft gegen die "Ach das haben wir immer so gemacht-Kollegen" und der Chef ist froh)