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Kosten Kaufvertrag/Übernahme Grundschuld
Verfasst: 03.05.2007, 11:48
von cappie
Hallo alle zusammen! Brauche mal unsere Notarfachleute.
Welche Gebühren muss ich abrechnen bei
Grundstückskaufvertrag mit Übernahme einer bestehenden Grundschuld.
Vielen Dank schon mal
Verfasst: 03.05.2007, 11:54
von Notargehilfe
Wird nur die Grundschuld (dinglich) übernommen oder auch die zugrundeliegenden Darlehensverbindlichkeiten?
Enthält der Kaufvertrag auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen der Grundschuld?
Verfasst: 03.05.2007, 11:56
von cappie
Nur die Grundschuld ohne Darlehensverbindlichkeiten.
Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Käufer ist enthalten.
Verfasst: 03.05.2007, 12:25
von Notargehilfe
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist in diesem Fall zum Kaufvertrag gegenstandsverschieden.
Für die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist eine 10/10 Gebühr nach § 36 I KostO nach dem Unterwerfungsbetrag anzusetzen.
Die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag ist eine 20/10 Gebühr nach § 36 II KostO (Wert i.d.R. der Kaufpreis).
Dann nach § 44 II b KostO vergleichen, ob 20/10 nach den zusammengerechneten Werten (Kaufpreis + Unterwerfungsbetrag) oder Einzelabrechnung günstiger.
Grüße aus dem Rheinland
Verfasst: 03.05.2007, 12:33
von cappie
und schon geholfen !!!
Vielen Dank