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Kosten Kaufvertrag/Übernahme Grundschuld

Verfasst: 03.05.2007, 11:48
von cappie
Hallo alle zusammen! Brauche mal unsere Notarfachleute.

Welche Gebühren muss ich abrechnen bei

Grundstückskaufvertrag mit Übernahme einer bestehenden Grundschuld.

Vielen Dank schon mal

Verfasst: 03.05.2007, 11:54
von Notargehilfe
Wird nur die Grundschuld (dinglich) übernommen oder auch die zugrundeliegenden Darlehensverbindlichkeiten?

Enthält der Kaufvertrag auch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung wegen der Grundschuld?

Verfasst: 03.05.2007, 11:56
von cappie
Nur die Grundschuld ohne Darlehensverbindlichkeiten.

Zwangsvollstreckungsunterwerfung der Käufer ist enthalten.

Verfasst: 03.05.2007, 12:25
von Notargehilfe
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist in diesem Fall zum Kaufvertrag gegenstandsverschieden.

Für die Zwangsvollstreckungsunterwerfung ist eine 10/10 Gebühr nach § 36 I KostO nach dem Unterwerfungsbetrag anzusetzen.

Die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag ist eine 20/10 Gebühr nach § 36 II KostO (Wert i.d.R. der Kaufpreis).

Dann nach § 44 II b KostO vergleichen, ob 20/10 nach den zusammengerechneten Werten (Kaufpreis + Unterwerfungsbetrag) oder Einzelabrechnung günstiger.

Grüße aus dem Rheinland

Verfasst: 03.05.2007, 12:33
von cappie
und schon geholfen !!!

Vielen Dank