Ehevertrag (Güterrechtsvereinbarung) - Nachlasssachen

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dadiber
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#1

25.01.2006, 18:00

Hallo,

melde mich hiermit auch mal wieder *g*

Habe eine Frage:

Wir haben im Jahre 1988 (langlang ists her) einen Ehevertrag gemacht, in dem die Gütertrennung vereinbart wurde. Somit liegt ja ein Vertrag über die Änderung der Erbfolge vor, der dem Standesamt bekanntgemacht werden musste.

Nun ist eine der Beteiligten verstorben und wir haben die Benachrichtigung vom Standesamt bekommen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich den Ehevertrag nun zum Nachlassgericht einreichen muss oder nicht. Bei nem Erbvertrag wäre das keine Frage nur bei nem Ehevertrag wo halt nur Gütertrennung vereinbart wurde?

Ich weiß nich obs wichtig ist, aber die Gütertrennung wurde im Güterrechtsregister eingetragen. Damit müsste das doch eigentlich von unserer Seite aus erledigt sein oder?

Hilfe!

Danke

Bye Daniel
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Lena
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#2

27.01.2006, 17:17

Ich denke, du musst/darfst nur eine (auszugsweise) Ausfertigung (nur Änderung des Güterstandes - Rest hat Gericht nicht zu intressieren) einreichen zur Eröffnung.

Die Urschrift muss beim Notar bleiben, da ja nur eine Verfügung von Todes wegen im Original ans Gericht gegeben werden kann.

Das das schon im Güterrechtsregister eingetragen wurde (wer guckt da eigentlich rein???) ist für das Nachlassgericht eigentl. nicht von Bedeutung.

LG
Lena
Liebe Grüße
Lena

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dadiber
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#3

30.01.2006, 08:37

Oki danke für die Antwort...hatte sich aber schon erledigt....zur Auflösung:

Ein Anruf beim Nachlassgericht hier am Ort hat ergeben, dass dem NG eine einfache Fotokopie von dem Ehevertrag reicht. Auszugsweise kam hier nicht zur Geltung, da nur der Güterstand geändert wurde.

Trotzdem danke!
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