HR-Abmeldung - Banken anschreiben, nur wie?

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stef
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#1

17.01.2006, 10:00

Hallo Ihrs,

wir haben hier eine Handelsregisterabmeldung beglaubigt bzw. der Vorstand wurde abberufen, nun möchte die Mandantschaft das wir auch die Banken anschreiben und diese darüber in Kenntnis setzen.

Würdet Ihr da irgendwas Besonderes schreiben bzw. formulieren? Falls ja, hat jemand in diesem Falle einen Beispieltext?

LG,
Steffi
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wifey
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#2

17.01.2006, 11:40

Hallo Steffi,

ich würde ganz einfach ein 08/15 Schreiben fertig machen:

Sehr geehrte "Bank",

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich im Vorstand der Firma xy folgende Änderungen ergeben haben:
1. AB ist nicht mehr Vorstand
2. CD ist nunmehr Vorstand mit folgenden Befugnissen: ............. (falls es irgendwie auch Sonderregelungen gibt)
Wenn in der HR-Anmeldung nicht noch weiß Gott was geregelt ist, würde ich ne Kopie mitschicken (vor allem auch wg. der Unterschriftenprobe)
MfG

Aber mal ganz ehrlich: warum können die das nicht selber machen???? :nachdenk
Viele Grüße

ich
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stef
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#3

17.01.2006, 15:19

Hallo Tanja,

nach Rücksprache mit den Banken habe ich dies auch in etwa so geschrieben und eine begl. bzw. einfache Abschrift der Anmeldung und des Protokolls der Sitzung beigefügt.

:thx

Ich verstehe das auch nicht, dass die Mandantschaft das nicht selber übernimmt, da sie ohnehin zu den Banken wg. der Legitimation persönlich unterzeichnen müssen. Dazu sind wir nicht berechtigt.

Aber wie melde ich sowas denn nun an den Bundesanzeiger???

Zumal es noch keinen neuen Vorstand gibt.

LG,
Steffi
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#4

17.01.2006, 15:44

Zum BAnz würd ich erst mal dann nur die Abberufung Vorstand schicken m. d. B. um Veröffentlichung.

Aber wer führt den jetzt die Firma (in das Verderben?!?)?? :shock:
:bahnhof
Viele Grüße

ich
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stef
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#5

17.01.2006, 17:51

Die Mandantschaft sprich der Aufsichtsrat bezeichnet die Fa. nun als "schwebend unwirksam". :wirr

Ich verstehe auch nicht, warum nicht unmittelbar ein neuer Vorstand einberufen wird, zu mal so nun erst mal wenig Handlungsfreiheit besteht.

Bevor die Eintragung im Handelsregister nicht vollzogen ist, sind uns eh die Hände gebunden!
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#6

17.01.2006, 20:27

Ist denn nirgends geregelt, was im Falle des Ausscheidens des einzigen/letzten Vorstandes zu tun ist??? :schock
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, war das ja jetzt eine offizielle Abberufung und kein plötzlich und unerwartetes Dahinscheiden - oder?
:hm Da fällt mir jetzt grad nix mehr zu ein :-(
Viele Grüße

ich
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#7

19.01.2006, 13:29

Ist alles ein bisschen verwirrend.

Aber vielleicht ist das auch für andere von Interesse, die Abberufung des Vorstandes wird nicht an den Bundesanzeiger gemeldet, dies geschieht durch das Amtsgericht automatisch und nur in einmaliger Veröffentlichung.

Sehr empfehlenswert hierzu http://www.ebundesanzeiger.de

Da habe ich unsere Kanzlei nun angemeldet, leider haben wir damit nicht sonderlich oft zu tun, aber man lernt ja nie aus. :D
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