Einholung Löschungsunterlagen abgedeckt von Vollzugsgebühr?

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Tamse
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#1

18.05.2009, 17:24

Hallo alle zusammen, ich bin ReNo Azubi kurz vor der Abschlussprüfung. heute im unterricht haben wir eine notariatskostenrecht aufgabe gehabt, wo der notar unter anderen die löschungsunterlagen einer grundschuld einholen soll beim grundstückskaufvertrag. leider war unser lehrer (!) sich nicht sicher wo drunter die einholung der löschungsunterlagen fallen. ein paar aus unserer klasse sind der meinung dass man dadurch 5/10 vollzugsgebühr bekommt aus dem grundstückskaufvertragsgegenstand einige der meinung dass da eine 5/10 nach §147 nach dem grundschuldsgegenstand (wenn keiner angegeben ist 30 % des KP) entsteht. unser lehrer sagte dann nur noch mal schaun was in der prüfung dann richtig ist. damit ist uns leider nicht geholfen. ich hoffe einige verstehen was ich meine und können mir weiter helfen, da ich nächste woche prüfung hab lässt mich das nicht in ruh. danke im vorraus. grüße
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*Birgit*
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#2

19.05.2009, 08:06

Du bekommst eine 5/10 Gebühr nach § 146 I 1 KostO aus dem Kaufvertragsgegenstand.
Viele Grüße Birgit
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Lena
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#3

19.05.2009, 08:49

@ Tamse :suche
Tamse
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#4

19.05.2009, 16:32

vielen dank birgit, hast mir sehr geholfen :thx
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