Hallo Ihrs,
was bedeutet eine Pfandfreigabe und wie könnte ich diese in einen Übertragungsvertrag einbauen.
LG,
Steffi
Pfandfreigabe
Aus Grundbuchsicht kenne ich den Begriff nur bei rechten in Abteilung II und III des Grundbuchs.
Entweder bei Gesamtrechten über mehrere Blätter, wenn der Bauherr nach und nach einzelne Blätter verkauft und die Erwerber die Rechte logischerweise nicht übernehmen wollen, oder bei Verkauf von Teilflächen eines Grundstücks.
In beiden Fällen wird für die verkauften teile eine Pfandfreigabe eingetragen, weil die Käufer wie gesagt den Kaufgegenstand lastenfrei übernehmen wollen. Auf den nicht verkauften Teilen lasten die Rechte dann weiterhin.
Entweder bei Gesamtrechten über mehrere Blätter, wenn der Bauherr nach und nach einzelne Blätter verkauft und die Erwerber die Rechte logischerweise nicht übernehmen wollen, oder bei Verkauf von Teilflächen eines Grundstücks.
In beiden Fällen wird für die verkauften teile eine Pfandfreigabe eingetragen, weil die Käufer wie gesagt den Kaufgegenstand lastenfrei übernehmen wollen. Auf den nicht verkauften Teilen lasten die Rechte dann weiterhin.