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Verfasst: 08.12.2005, 14:48
von dadiber
Joup habs hier umgesetzt.....es spart ein wenig zeit und alles was zeit spart ist gut...das kann ich in kaffee investieren looooool

Verfasst: 08.12.2005, 15:31
von Lena
hihi...

:kaffee

Verfasst: 11.06.2006, 18:51
von Pepsi
ich bin neulich aus allen Wolken gefallen, als ich hörte. dass eine begl. Kopie reicht:

Ein befreundeter Notar hat mir ne begl. Abschrift mit dem Zettel "für Umschreibung" gegeben. ich habe ihn gefragt was ich denn mit der begl. Kopie soll, ich bräuchte doch ne Ausfertigung zur Umschreibung, daraufhin sagte er mir, dass das nicht stimmt und die das schon seit mind. 10 Jahren so machen. kann ich nicht verstehen, warum heißt es dann: "Die Ausfertigung ersetzt das Original im Rechtsverkehr" in ner begl Kopie sind doch praktisch keine Anträge gestellt und es wird nur bescheinigt, dass die begl. Kopie mit dem Original übereinstimmt. komisch das, wir machen es aber trotzdem wie bisher und zwar auch ohne auszugsweise Ausf. wir haben den Passus: "Die Beteiligten verzichten auf ihr eigenes Antragsrecht" drin und schicken gleich die I. Ausf. zum GBA und nehmen nur auf den Eintragungsantrag zur Aufl.vorm. bezug und dann später bei Umschreibung einfach auf "die gestellten Anträge" und es klappt sehr gut.

Verfasst: 11.06.2006, 18:53
von Pepsi
übrigens steht in dem zitierten Text, dass auch unter begl. Kostenrechnunngen zu schreiben sind, nur kontrollieren kann das keiner, weil die Ausf. und begl. Kopien sieht der Prüfer ja nicht und das GBA wird das wohl kaum monieren. nur einige haben es offenbar nich verstanden, das bei der Ausf. die Rechnung nur ne Kopie ist und bei der Unterschrift darunter ein gez. "Notar XY" hinzusetzen ist, meine Kollegin lässt das immer frei und mein Chef unterschreibt nochmal, anstatt ihr das mal zu sagen.

aber viel aufwendiger ist die Ausf. nicht, ich muss ja sowieso fürs Original die Rechnung machen. dann nehm ich den Verteiler raus, setze den Ausf.vermerk rein und speichere das ganze nochmal.