Trotz bereits laufender ZVS weiteren PFÜB beantragen?!

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Anulu
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#1

17.06.2009, 12:37

ich stehe wieder vor einem Rätsel.
Schuldner hat Mieteinnahmen aus Mietwohnungen, diese landen direkt beim kreditinstitut, um andere Schulden auch zu begleichen. Wir wollen noch dazwischen..
also das wir ein Teil seiner "Schuldenrückzahlung" abgreifen können..
können wir dafür einen weiteren PFÜB beantragen, obwohl ZVS schon läuft?! (haben titel gegen ihn als gesellschafter, aber nur gegen ihn, nich gegen GbR)
hoffe ihr könnt mir helfen und versteht mein Problem..
danke, Anulu
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wifey
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#2

17.06.2009, 13:15

Ehrlich gesagt, nö :bahnhof

Ihr habt den Titel gegen Mr. X (der zufällig der Gesellschafter einer GbR ist)?
Und Mr. X hat Mieteinnahmen? Oder die Gesellschaft?
Viele Grüße

ich
Anulu
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#3

17.06.2009, 13:20

auch nich schlecht*g*

ja genau, er hat mit seiner neuen frau GbR gegründet, wir haben aber nur den titel gegen ihn. und er hat mieteinnahmen ja..
die allerdings auch eigentlich einer kreditabzahlung dienen..
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wifey
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#4

17.06.2009, 13:22

Ok, der Titel ist gegen Mr. X und ihm stehen die Mieteinnahmen zu. Dann jag den PfÜB los und pfände, was Du bekommen kannst.
Viele Grüße

ich
Anulu
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#5

17.06.2009, 13:28

also meinst du das würde was bringen ja?
weil wir haben es schon bei seinem Arbeitgeber versucht, da konnt er sich geschickt rausfedeln und das mit der GbR wäre ne sehr gute Einnahmequelle gewesen, nur is seine Neue da ja auch mit drin..
und auch wenn es seine Mieteinnahmen sind, werden die ja zur Kreditrückzahlung verwendet und das alles..

das hat mich alles so bisschen aus der Bahn geworfen..
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wifey
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#6

17.06.2009, 19:38

:sorry - aber das kann Dir auf Gläubigerseite doch total egal sein, hauptsache DU bekommst (hoffentlich) Geld

Was ist denn da beim Arbeitgeber "schief gelaufen" ?
Bekommt er denn "Lohn" aus der GbR? Dann pfände doch da!
Viele Grüße

ich
Phönix
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#7

18.06.2009, 07:36

Guten Morgen!

ist der Kredit damals zur Finanzierung des Wohneigentums gegeben worden? Also der, auf den im Moment die Mieteinnahmen gehen? Dann könnt ihr zwar versuchen, die zu pfänden, werdet aber wahrscheinlich nicht viel Glück haben. In den Darlehensverträgen liegt i.d.R. eine Abtretungsklausel der Miete vor.....

Du kannst aber wie oben schon gesagt, bei der GbR als Drittschuldner pfänden. Und zwar: den Gewinnanteil, das für seine Arbeit ihm zustehende Entgelt und noch so ein paar Feinheiten...

Wie sieht es aus mit Bankkonten, Rentenanwartschaften, Versicherungen usw.?

VG Phönix
VG Phönix

[color=#0000FF][font=Comic Sans MS]Ein Mensch, der nicht neugierig ist, ist praktisch schon tot....
(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
(Voltaire)[/font][/color]
Anulu
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#8

18.06.2009, 12:00

das Problem beim Arbeitgeber war, dass er gerade mal soviele Stunden dort arbeitet, dass er seinen Freibetrag bekommt.. das ist aber noch nich lange so, nur hat er es wohl zeitig genug ändern lassen oder was auch immer..:(
bei der GbR hat mich das halt durcheinander gebracht, das er ja "nur" "ein Gesellschafter" is, wir mit seiner neuen ja nix am Hut haben aber die bei der GbR auch "Mitspracherecht" hat als der andere Gesellschafter..

und ich glaub der kredit wurde für den Umbau der GbR und der Whg.en gegeben. das ja alles in einem Gebäude..
und die bank sagt uns auch, er hat wohl nich soviel Geld drauf, dass da was zu holen is..
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