Paypal als Zahlungsmittel bei Notariat
Verfasst: 06.02.2024, 10:41
Hallo zusammen,
mein Chef hat angeregt, als Zahlungsmittel bei Zahlungen vor im Ort auch Paypal anzubieten im Büro.
Jetzt hatte ich dazu recherchiert, aber noch keine Antwort auf meine Frage erhalten, wie es dann mit der Abrechnung der Transaktionsgebühren aussieht. Wir haben ja eine Gebührenordnung, das heisst, es kann nicht wie in der freien Wirtschaft der Betrag der Transaktionsgebühren einfach auf den Klienten umgelegt werden. 11,90 Eur sind 11,90 Eur für den Klienten z.B. bei beglaubigten Kopien. Das hieße ja, auf den Paypal-Gebühren bliebe das Büro sitzen? Hier sagt natürlich mein Chef zu Recht, das möchte er nicht. Dann gab es die Überlegung ein Kartengerät zumindest anzuschaffen. Die monatlichen Gebühren für das eigentliche Geträt sind z.B. bei Sumup recht gering, aber auch hier gibt es ja Transaktionsgebühren wie ich gelesen habe.
Ich habe aber schon öfter gehört, dass auch Notariate Kartengeräte zur Kartenzahlung vor Ort anbieten. Wie wird das dann behandelt, wenn man ja auf die Klienten durch die Gebührenordnung die Kosten nicht umlegen kann?
Freue mich auf Antworten.
mein Chef hat angeregt, als Zahlungsmittel bei Zahlungen vor im Ort auch Paypal anzubieten im Büro.
Jetzt hatte ich dazu recherchiert, aber noch keine Antwort auf meine Frage erhalten, wie es dann mit der Abrechnung der Transaktionsgebühren aussieht. Wir haben ja eine Gebührenordnung, das heisst, es kann nicht wie in der freien Wirtschaft der Betrag der Transaktionsgebühren einfach auf den Klienten umgelegt werden. 11,90 Eur sind 11,90 Eur für den Klienten z.B. bei beglaubigten Kopien. Das hieße ja, auf den Paypal-Gebühren bliebe das Büro sitzen? Hier sagt natürlich mein Chef zu Recht, das möchte er nicht. Dann gab es die Überlegung ein Kartengerät zumindest anzuschaffen. Die monatlichen Gebühren für das eigentliche Geträt sind z.B. bei Sumup recht gering, aber auch hier gibt es ja Transaktionsgebühren wie ich gelesen habe.
Ich habe aber schon öfter gehört, dass auch Notariate Kartengeräte zur Kartenzahlung vor Ort anbieten. Wie wird das dann behandelt, wenn man ja auf die Klienten durch die Gebührenordnung die Kosten nicht umlegen kann?
Freue mich auf Antworten.