Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zur Nr. 32015 sonstige Aufwendungen:
Ich arbeite bei einem Rechtsanwalt und Notar, bin aber nur "Refa" und erstelle selten Kostenrechnungen fürs Notariat. Mir ist jetzt aufgefallen, dass unser Programm auf die Nr. 32015 sonstige Aufwendungen keine MwSt. erhebt, sowie zB bei Gerichtskosten im Anwaltsbereich. Nun habe ich eine Rechnung von einem anderen Notariat gesehen, welches die Nr. 32015 ganz normal mit den anderen Gebühren aufführt und darauf MwSt. erhebt. Was ist nun richtig? Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße und allen ein schönes Wochenende!
Mehrwertsteuer zu Nr. 32015?
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 07.12.2021, 17:26
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 16
- Registriert: 07.12.2021, 17:26
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Für die Eintragung ins Archiv
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 64
- Registriert: 01.02.2012, 09:59
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: ProNotar
Kann man das irgendwo nachlesen, dass die 32015 für die eUSL Mehrwertsteuerfrei ist? Jetzt kommen nämlich die ersten Kostenprüfer und sagen, da gehört die Mehrwertsteuer drauf.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 64
- Registriert: 01.02.2012, 09:59
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: ProNotar
Habe es gefunden.Fellnase82 hat geschrieben: ↑02.08.2022, 11:47Kann man das irgendwo nachlesen, dass die 32015 für die eUSL Mehrwertsteuerfrei ist? Jetzt kommen nämlich die ersten Kostenprüfer und sagen, da gehört die Mehrwertsteuer drauf.
Falls noch weitere Leute auf der Suche nach dieser Info sind:
Aufsatz von Thelen in DNotZ 2022 S .105 ff. (Februar-Heft) (Ziff. B. II. 3.)