Frist läuft... Erinnerung gegen Ladung GVZ
Verfasst: 21.11.2017, 11:37
Hallo liebe Kolleginnen.. Ich bräuchte dringend eure Hilfe.
Folgendes: Unser Mandant bekommt eine Ladung vom Gerichtsvollzieher, mit Zahlungsaufforderung und Ladung zur Abgabe eV., Haftbefehl
Hier ist es nun so, dass die Ladung im BRIEFKASTEN des SOHNES war. Unser Schuldner ist dort weder ansässig noch gemeldet. Wie läuft es hier ab? Ist hier eine Erinnerung zulässig? Vor allen Dingen wegen der Zahlungsfrist? Muss diese eingehalten werden? Vielen Dank im Voraus.
Lg Arzu
Folgendes: Unser Mandant bekommt eine Ladung vom Gerichtsvollzieher, mit Zahlungsaufforderung und Ladung zur Abgabe eV., Haftbefehl
Hier ist es nun so, dass die Ladung im BRIEFKASTEN des SOHNES war. Unser Schuldner ist dort weder ansässig noch gemeldet. Wie läuft es hier ab? Ist hier eine Erinnerung zulässig? Vor allen Dingen wegen der Zahlungsfrist? Muss diese eingehalten werden? Vielen Dank im Voraus.
Lg Arzu