PKH und Beiordnung in der Zwangsvollstreckung

Hier kannst du wichtige Rechtsprechung zu Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Mahnverfahren etc. selbst eintragen und suchen.
Antworten
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12227
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#1

09.07.2014, 18:34

:thx an Geiselmann ;)

Prozesskostenhilfe
ZPO § 121 Abs. 2
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeit bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen.
- BGH, Beschluss vom 9. August 2012, VII ZB 84/11 -

FamFG § 78 II
Der Beteiligte, der sich in einem Unterhaltsrechtsstreit anwaltlich vertreten lässt, bzw. dem in zahlreichen Fällen ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde darf auch im Vollstreckungsverfahren (hier: Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da gerade die Vollstreckung häufig Schwierigkeiten macht.
- OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.08.2010, 8 W 354/10 -

FamFG §§ 78ff.; ZPO § 867 Verfahrenskostenhilfe für Zwangshypothek
1. Im Verfahren über die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 867 ZPO hat der Gläubiger in der Regel keinen Anspruch darauf, dass ihm im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt beigeordnet wird.
2. Allerdings kann der Gläubiger unter Umständen Leistungen der Beratungshilfe in Anspruch nehmen, wenn vor der Einleitung dieser Vollstreckungsmaßnahme die Beratung durch einen Rechtskundigen erforderlich erscheint.
- Schl.-Holst. OLG, Beschluss vom 14.04.2010, 2 W 52/10 -

ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 2
Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann in allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.
- BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010, V ZB 26/10 -

ZPO §§ 119, 121 (PKH und Beiordnung in der Zwangsvollstreckung)
Auch bei der eingeschränkten pauschalen Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung gemäß § 119 Abs. 2 ZPO ist die Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Anwendung des § 121 Abs. 2 ZPO für die jeweilige Maßnahme der Zwangsvollstreckung zu prüfen.
- BGH, Beschl. v. 10.12.2009, VII ZB 31/09 -

ZPO §§ 114ff., 121, 127
Hatte die Mutter während des Getrenntlebens einen Unterhaltstitel für ihr minderjähriges Kind erstritten, ist im Verfahren auf Umschreibung des Titels auf das Kind die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich.
- OLG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2009, 13 WF 604/09 -

Mit Rücksicht auf die Vielzahl denkbarer Vollstreckungshandlungen sowie die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Vollstreckungsanspruchs ist, auch z.B. im Hinblick auf eine fachgerechte Auswertung des Vermögensverzeichnisses, regelmäßig die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. Das hat zur Folge, dass grundsätzlich im Verfahren der Zwangsvollstreckung ein Rechtsanwalt beizuordnen ist. Dies gilt insbesondere auch für die -vom Amtsgericht hier vorgenommene- Pauschalbewilligung nach § 119 Abs. 2 ZPO.
- LG Koblenz, Beschluss vom 22.02.2002, 2 T 66/02 -

ZPO § 121 Abs. 2
Für die Lohnpfändung darf dem Gläubiger die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht ohne Prüfung des Einzelfalls versagt werden.
- BGH, Beschluss vom 18.07.2003, IXa ZB 124/03 -

ZPO § 121 Abs. 2, BGB § 1712 Abs. 1 Nr. 2
Beantragt ein Minderjähriger Unterhaltsgläubiger für die Zwangsvollstreckung die Beiordnung eines Rechtsanwalts, kann diese nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe die Möglichkeit, die Beistandschaft des Jugendamtes zu beantragen.
- BGH, Beschluss vom 20.12.2005, VII ZB 94/05 -

S. Geiselmann
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Antworten