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Hallo, kann mir bitte einer weiter helfen
wenn eine Vollstreckung fruchtlos verlaufen ist und nichts zu holen ist, auch nichts zu pfänden. Der Gerichtsvollzieher hat uns das mitgeteilt. Der Schuldner ist auch in seiner Wohnung nicht wohnhaft. Nach einer EMA haben wir auch nicht mehr rausfinden können.
Meine Kollegin hat mir jetzt die Akte hingelegt mit dem Vermerk drauf: ich soll
"die Originalunterlagen an den Mandanten zurückschicken und ihm schreiben, dass eine Vollstreckung momentan nicht möglich ist, spätere Pfändung etc........"
Ich weis jetzt aber nicht was ich ihm genau schreiben soll, spätere Pfändung, wann ist diese überhaupt möglich? das muss ich dem Mandanten ja auch schreiben.
danke im Voraus
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