Suche Rechtsprechung bzgl EBK-Wochenfrist
Verfasst: 15.07.2015, 12:45
Generell wird das EBK ja mit Kenntnis des Anwalts unterschrieben, was nicht zwingend der selbe Tag sein muss.
Die Wochenfrist der mdl Verhandlung wiederum ist nur rechtzeitig gehalten, wenn der SS vom RA rechtzeitig einging.
Beim Gericht ist die Rechtsprechung klar: Wenn das Ding komplett noch vor Mitternacht per Fax beim Gericht einging, ist es rechtzeitig zugestellt.
Hintergrund ist so ein Spezialist, der die EBKs zurückschickt, wann er es tatsächlich mal angeschaut hat (angeblich). Ein EBK, was pünktlich zur Wochenfrist gefaxt wurde, wurde mit Datum von der Folgewoche zurückgesandt mit der Begründung, der Anwalt wäre im Urlaub gewesen, prompt auch mit Terminsverlegungsantrag. Ein anderes Fax - das zwar keine Fristwahrung hatte aber trotzdem - wurde auch erst mit Montags-Datum- zurück gesandt..wohl weil es "erst" um Drei Uhr gefaxt wurde...? Eine Begründung haben wir nicht erhalten. Man kann nur raten, warum der Anwalt es nicht mehr gesehen haben soll.
M.e. kann es nicht sein, dass, obwohl es nachweislich rechtzeitig gefaxt wurde, der Anwalt eine Verspätung monieren kann. Wenn der Freitag-Mittag Feierabend macht oder eben im Urlaub ist, ist es deswegen ja nicht zu spät zugestellt. Andererseits muss er für Ersatz ja in einem so kurzen Zeitraum nicht sorgen.. leider reden wir hier auch nicht von einem Einzelfall...
Aber alles, was ich an Rechtsprechung zum Thema finde, schießt an der Sache vorbei.
Außerdem hätte ich ganz gern auch Rechtsprechung die angibt, zu welchen Zeiten das Anwaltsbüro besetzt sein muss, man sozusagen davon ausgehen kann, dass noch jemand etwas entgegen nimmt. Ich bin mir sicher, ich hab da was gelesen, dass bis 18:00 Uhr jemand noch Post empfangen muss...aber ich finde weder das, noch, ob diese Regelung auch für Freitage gilt...grrr!
Die Wochenfrist der mdl Verhandlung wiederum ist nur rechtzeitig gehalten, wenn der SS vom RA rechtzeitig einging.
Beim Gericht ist die Rechtsprechung klar: Wenn das Ding komplett noch vor Mitternacht per Fax beim Gericht einging, ist es rechtzeitig zugestellt.
Hintergrund ist so ein Spezialist, der die EBKs zurückschickt, wann er es tatsächlich mal angeschaut hat (angeblich). Ein EBK, was pünktlich zur Wochenfrist gefaxt wurde, wurde mit Datum von der Folgewoche zurückgesandt mit der Begründung, der Anwalt wäre im Urlaub gewesen, prompt auch mit Terminsverlegungsantrag. Ein anderes Fax - das zwar keine Fristwahrung hatte aber trotzdem - wurde auch erst mit Montags-Datum- zurück gesandt..wohl weil es "erst" um Drei Uhr gefaxt wurde...? Eine Begründung haben wir nicht erhalten. Man kann nur raten, warum der Anwalt es nicht mehr gesehen haben soll.
M.e. kann es nicht sein, dass, obwohl es nachweislich rechtzeitig gefaxt wurde, der Anwalt eine Verspätung monieren kann. Wenn der Freitag-Mittag Feierabend macht oder eben im Urlaub ist, ist es deswegen ja nicht zu spät zugestellt. Andererseits muss er für Ersatz ja in einem so kurzen Zeitraum nicht sorgen.. leider reden wir hier auch nicht von einem Einzelfall...
Aber alles, was ich an Rechtsprechung zum Thema finde, schießt an der Sache vorbei.
Außerdem hätte ich ganz gern auch Rechtsprechung die angibt, zu welchen Zeiten das Anwaltsbüro besetzt sein muss, man sozusagen davon ausgehen kann, dass noch jemand etwas entgegen nimmt. Ich bin mir sicher, ich hab da was gelesen, dass bis 18:00 Uhr jemand noch Post empfangen muss...aber ich finde weder das, noch, ob diese Regelung auch für Freitage gilt...grrr!