Hallo Ihr
Das Gericht hat eine Frist zum Widerruf eines Vergleiches auf 12:00Uhr angesetzt. Faxeingang bei Gericht war nach 17:00Uhr. Der Vergleich wurde nun als rechtskräftig erklärt. Kennt jemand hierzu Urteile? Zeitgebundene Fristen finde ich in keinem Gesetz, jedoch finde ich auch irgendwie keine Urteile dazu. Soll aber mal was dazu schreiben :/
Viele liebe Grüße
Flunky
Urteile zur Verspätung?
- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Und wo ist da nun das Problem ? Sing Die Ärzte: Doch dann ist es zu spät...
Ggf. würde ich hier mal nach Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gucken, sollte die Verspätung unverschuldet gewesen sein. Dazu findest du in den einschlägigen Kommentaren einiges..
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Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Das BGB gibt aber keine Fristen nach Uhrzeit her, deswegen bin ich der Meinung, dass die Argumentation fehl geht und die Verspätung nicht gerügt werden kann...Allerdings find ich halt keine Urteile dazu...
Werde wohl einfach erstmal einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens mit hilfsweisem Antrag auf Wiedereinsetzung beantragen, sofern mir nicht doch jemand ein oder mehrere Urteile dazu nennen kann?!
Danke trotzdem erstmal jojo ^^
Grüße
Flunky
Werde wohl einfach erstmal einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens mit hilfsweisem Antrag auf Wiedereinsetzung beantragen, sofern mir nicht doch jemand ein oder mehrere Urteile dazu nennen kann?!
Danke trotzdem erstmal jojo ^^
Grüße
Flunky