GBO Nachweis Nichtgeltendmachung des Pflichtteils
Verfasst: 24.10.2012, 11:01
Schlusserbeneinsetzung mit Pflichtteilsstrafklausel: Nachweis der Nichtgeltendmachung des Pflichtteils im Grundbuchverfahren durch eidesstattliche Versicherung
Kammergericht 1 W 10/12 vom 06.03.2012
Normen: §§ 29, 35 GBO
Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die Schlusserbeneinsetzung ihres Kindes mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, kann im Grundbuchverfahren die negative Tatsache, dass der Pflichtteil nicht geltend gemacht wurde, durch eidesstattliche Versicherung erbracht werden, wenn auch das Nachlassgericht ohne weitere Ermittlungen die eidesstattliche Versicherung der Erbscheinserteilung zugrunde legen würde, weil bei ihrer Berücksichtigung keine Zweifel verbleiben, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhalts hinausgehen.
Ist das als Schlusserbe eingesetzte Kind inzwischen nachverstorben, kann auch eine eidesstattliche Versicherung von dessen Abkömmling ausreichen.
Kammergericht 1 W 10/12 vom 06.03.2012
Normen: §§ 29, 35 GBO
Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die Schlusserbeneinsetzung ihres Kindes mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, kann im Grundbuchverfahren die negative Tatsache, dass der Pflichtteil nicht geltend gemacht wurde, durch eidesstattliche Versicherung erbracht werden, wenn auch das Nachlassgericht ohne weitere Ermittlungen die eidesstattliche Versicherung der Erbscheinserteilung zugrunde legen würde, weil bei ihrer Berücksichtigung keine Zweifel verbleiben, die über die abstrakte Möglichkeit eines anderen Sachverhalts hinausgehen.
Ist das als Schlusserbe eingesetzte Kind inzwischen nachverstorben, kann auch eine eidesstattliche Versicherung von dessen Abkömmling ausreichen.