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  Verfasst: 10.03.2010, 09:19 -  Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
Hallii Hallo (:

Ich bin zwar auch gelernte NoFa, aber da ich schon Ewigkeiten und ich meine wirklich Ewigkeiten nichts mehr im Notariat gemacht habe habe ich bei folgendem Fall Probleme:

Mein Cheffe schreibt mir (der kein Notar ist):

"bitte rechnen Sie aus, welche Notargebühren anfallen bei einer Veräußerung von GmbH-Anteilen im Gesamtwert von 250TEUR.
danke"

Ich habe bisher in meinen alten Unterlagen rumgesucht und kam bisher zu dem Entschluss, dass man eine 20/10 Gebühr gem. § 36 II nehmen kann...

aber was kann man da noch abrechnen? Kann mir jemand eine Musterrechnung senden?

Ich zähle auf Euch :-)

Liebste Grüße aus Frankfurt


 Bitte beachte auch unseren Werbepartner. Vielen Dank!
 


  Verfasst: 10.03.2010, 09:29 -  Re: Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
Hab eben gerade mal bei RA-Micro den § 36II für die Berechnung der Kosten ausgewählt und wollte die 250T als Geschäftswert eintippen, jetzt will der irgendwas vonwegen Wertvorschrift wissen.... :-(

Ich brauch Eure Hilfeeee :oops:


  Verfasst: 10.03.2010, 13:45 -  Re: Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
Nach der Tabelle in Filzek, Notarkosten-ABC, 7. Aufl. 2006 (die 8. Auflage 2010 ist übrigens gerade in Arbeit und escheint in längstens ca. 4 Wochen, ca. 180 Seiten, 19,50 Euro, ISBN 3 928319 19 9, kann auch bei mir bestellt werden = Neustadt 15, 25813 Husum, Fax 04841 / 23 29) beträgt die 20/10-Geb. §§ 141, 32, 36 II

864,-- Euro

beim Wert von 250.000 Euro.

Evtl. den Chef darauf hinweisen, dass eim Wert nicht der Nominalwert der Anteile zählt, sondern deren Verkehrswert, der anhand des Kaufpreises bzw. soweit nicht vorhanden durch letzte Bilanzen zu ermitteln ist (Verbindlichkeiten sind nach h. M. bei GmbH-Anteilen abzuziehen).

Hinzu kommen Kosten für die Bescheinigung des Notars nach § 40 II GmbHG n. F. für die Bescheinigung unter der geänderten Gesellschafterliste = 10/10-Geb. § 50 aus ca. 10 - 30 % des übertagenen Anteils (Wert str., auch andere Bezugswerte werden in der Lit. vertreten). Wenn nicht Beurkundung im Bezirk OLG Frankfurt oder Hamm auch evtl. Kosten nach § 147 II für etwaigen vorherigen Entwurf Ges.-liste = 5/10 aus ca. 10 % des Anteils.

Alles zusammen vielleicht ca. 1.000 - 1.100 Euro + geringe Auslagen + auf alles 19 % USt.


  Verfasst: 10.03.2010, 13:48 -  Re: Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
Hallo, zunächst einmal zum Gebührenprogramm von RA-Micro. Da mußt Du durch. :| Man kann das Programm aber auch überlisten, in dem man rechts auf die geforderte Wertangabe klickt und dann einfach beim ersten Wert ein Häkchen setzt. Was der Blödsinn mit der Zwangseingabe soll, weiß man selbst bei RA. Micro nicht. Du mußt den falschen Wert natürlich später vor einem Ausdruck im Text löschen.

Jetzt meine Frage: Handelt es sich bei den 250.000,00 € um den Nennbetrag der Stammeinlagen oder den Kaufpreis?

Unter umständen muss der tatsächliche Wert aus der letzten Bilanz errechnet werden.

Anzusetzen ist auf jeden Fall die 20/10 Gebühr gem. § 36 II KostO + weiterer Gebühren/Kosten und Märchensteuer.


  Verfasst: 10.03.2010, 14:19 -  Re: Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
@Katzenfisch:
Ich könnte mir vorstellen, dass die Zwangseingabe der Wertvorschrift von RA-MICRO vorgesehen wurde, um nach der Entscheidung des BGH DNotZ 2009, 315 = RNotZ 2009, 107 = MittBayNot 2009, 321 mit Anm. Diehn, wonach für eine formwirksame Kostenberechnung auch zum Wert die gesetzl. Grundlagen anzugeben sind, die Anwender so zu ihrem Glück (formwirksamer Kostenrechnungen, die auch verjährungsunterbr. Wirkung haben usw.) zu zwingen.
Wenn das Programm so aufgebaut ist, halte ich das für ganz gut, denn andernfalls würde ja das Programm dazu einladen, andauernd formunwirksame Kostenrechnungen zu erstellen. Zudem fördert es das Nachdenken über den richtigen Geschäfswertansatz und dessen Begründung in der KostO (und deren Studium, entspr. Fachliteratur, Seminarangebote usw., was ganz in meinem Sinn ist. Es lebe der kluge BGH und RA-MICRO.).


  Verfasst: 10.03.2010, 15:00 -  Re: Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
Vielen Dank für eure Antworten :-)


  Verfasst: 10.03.2010, 15:44 -  Re: Abrechnung bei Veräußerung von GmbH-Anteilen
@Martin Filzek

Leider ist das Notariatsgebührenprogramm so nicht aufgebaut. Nach telefonischer Auskunft experimentiert man zur Zeit noch. Oberprogrammierer ist nach seinen eigenen Angaben Steuerberater, also Null Ahnung vom notariellen Kostenrecht oder von Wertvorschriften.


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