Seite 1 von 1

Vorgerichtliche Geschäftsgebühr muss bei isolierterKostenerstattunsklage angerechnet werden

Verfasst: 27.01.2024, 09:43
von Chiacchierata
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VI ZB 39/21 vom 24. Oktober 2023
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
RVG § 15a Abs. 2 Fall 1; RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1, 4

Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn außer-
gerichtlich als Nebenforderung geltend gemachte Ansprüche auf Ersatz der vor-
gerichtlichen Rechtsanwaltskosten den alleinigen Gegenstand des gerichtli-
chen Verfahrens bilden.

BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - VI ZB 39/21 - OLG Bamberg
LG Coburg

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... 9&anz=1124


| Erfüllt der erstattungspflichtige Gegner außergerichtlich zwar die geltend gemachte Hauptforderung, verweigert er aber die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, müssen diese isoliert gerichtlich geltend gemacht werden. Der BGH hat in diesem Zusammenhang geklärt, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dieses Rechtsstreits gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG angerechnet werden muss. |

Re: Vorgerichtliche Geschäftsgebühr muss bei isolierterKostenerstattunsklage angerechnet werden

Verfasst: 27.01.2024, 12:30
von paralegal6
Eigentlich bekannt aber einige Anwälte diskutieren ja gerne alles durch