Hallo,
wir haben in einer Angelegenheit mit außergerichtlichem Schreiben die Gegenseite zu drei verschiedenen Handlungen aufgefordert. Zur Zahlung unserer Kosten wurde nicht aufgefordert. Es wurde so gesehen kein Streitwert festgelegt.
Zwei von den drei Punkten hatten sich vor Einreichen der Klage erledigt. Der Streitwert wurde gerichtlich auf 6.000,00 € festsetzt.
Nun muss abgerechnet werden. Kann man außergerichtlich, da es zu Beginn um drei Punkte waren, einen Streitwert von 18.000,00 € annehmen?
LG
Streitwert außergerichtlich ansetzen
- icerose
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Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Um was ging es denn genau?
Ich nehme im Zweifel gern den Auffangwert aus § 23 (3) RVG.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Wenn es um 3 verschiedene Sachen ging, dann ist doch davon auszugehen, dass auch 3 verschiedene Streitwerte vorliegen. Du kannst doch nicht einfach den Streitwert aus dem Gerichtsverfahren verdreifachen.
Dein Sachverhalt ist allerdings so dünn, dass damit keiner was anfangen kann und da kann man auch keine Auskünfte zu dem anzusetzenden Streitwert geben. In der Regel ist es doch so, dass dann, wenn die Gegenseite zu Handlungen aufgefordert wird, zu schätzen ist, wie hoch die Kosten wären, wenn diese Handlungen durch einen Dritten vorgenommen werden müssen. Eine Schätzung mit der Angabe "Stellplätze und Grenzbepflanzung" gestaltet sich da allerdings in der Regel schwierig.
Dein Sachverhalt ist allerdings so dünn, dass damit keiner was anfangen kann und da kann man auch keine Auskünfte zu dem anzusetzenden Streitwert geben. In der Regel ist es doch so, dass dann, wenn die Gegenseite zu Handlungen aufgefordert wird, zu schätzen ist, wie hoch die Kosten wären, wenn diese Handlungen durch einen Dritten vorgenommen werden müssen. Eine Schätzung mit der Angabe "Stellplätze und Grenzbepflanzung" gestaltet sich da allerdings in der Regel schwierig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.