Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage im Kostenfestsetzungsverfahren. Verzeiht mir, wenn die Frage eher etwas für Anfänger ist.
Es geht um eine Nichtigkeitsklage.
2 Kläger und ein Beklagter.
Wir sind einer von den Klägern.
Der Kläger zu 2. hat mit dem Beklagten einen Vergleich geschlossen. KFAs werden zwischen K2 und B also nicht gestellt. Nun wird im KFB uns die Terminsgebühr alleine drauf gepackt. Ich meine das ist auch richtig. Wir haben ja keinen Vergleich geschlossen und somit war es für uns ein ganz normaler Termin. Das heißt, wir müssen die Terminsgebühr alleine tragen richtig? Mein Chef möchte da sicher sein. Ich war es mir eigentlich und jetzt bin ich mir unsicher... wenn der Chef zweifelt...
Ganz liebe Grüße
M. Vivi
Terminsgebühr im Nichtigkeitsverfahren mit mehreren Parteien und Vergleich
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2 Kläger (sagen wir mal A und B). Kläger B schließt mit dem Beklagten einen Vergleich und was ist mit Kläger A?
Wie lautet denn hier die Kostenentscheidung?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Kläger A sind ja wir. Wir haben keinen Vergleich geschlossen und das Verfahren normal weitergeführt bis zum Urteil. Im Urteil steht eine Kostenquotelung für alle drei Parteien. Das hat sich also damit erledigt. Im KFB war die Quotelung nicht richtig ersichtlich. Danke