Hallo,
ich stehe leider gerade auf dem Schlauch....
Es wurde für eine Notarkostenrechnung, die unser Mandant zahlen sollte, ein Beschwerdeverfahren eingeleitet...
Nach mündlicher Verhandlung wurde sich verglichen.
Nun meine Frage, welche Verfahrensgebühr ist entstanden für das Beschwerdeverfahren??
Also nach welcher Nummer im VV RVG und in welcher Höhe?
Danke schonmal im Voraus!
RA-Gebühren für Beschwerdeverfahren gegen Notarkosten
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Meiner Meinung nach dürfte da nichts anderes gelten als bei der Beschwerde gegen eine Kostenfestung, womit also eine 0,5 nach Nr. 3500 VV RVG anfallen würde.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Foren-Praktikant(in)
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Danke für Deine Antwort.
Ich habe zwischenzeitlich allerdings noch bei meiner Recherche gefunden, dass nach dem LG Berlin die RA-Kosten bei einer Notarkostenbeschwerde ganz normal nach Nr. 3100 ff VV zu berechnen sind...
Ich habe zwischenzeitlich allerdings noch bei meiner Recherche gefunden, dass nach dem LG Berlin die RA-Kosten bei einer Notarkostenbeschwerde ganz normal nach Nr. 3100 ff VV zu berechnen sind...