Anrechnung im Festsetzungsverfahren
Verfasst: 20.04.2018, 12:57
Moin Ihr Lieben,
folgende Frage: Wir sind Kläger und haben u.a. die Zahlung der Geschäftsgebühr mit eingeklagt, diese wurde uns allerdings nicht zugesprochen, der Rest schon. Ich habe dann einen Kfa ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr gemacht, weil diese von der Gegenseite ja nicht gezahlt werden muss. Die Gegenseite sagt jetzt aber, dass ich die Geschäftsgebühr anrechnen muss und mein Chef möchte hierzu nun Rechtsprechung haben. Die Vorlage der Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG genügt ihm nicht.
Hat zufällig jemand darüber Rechtsprechung?
Schonmal ein schönes Wochenende
folgende Frage: Wir sind Kläger und haben u.a. die Zahlung der Geschäftsgebühr mit eingeklagt, diese wurde uns allerdings nicht zugesprochen, der Rest schon. Ich habe dann einen Kfa ohne Anrechnung der Geschäftsgebühr gemacht, weil diese von der Gegenseite ja nicht gezahlt werden muss. Die Gegenseite sagt jetzt aber, dass ich die Geschäftsgebühr anrechnen muss und mein Chef möchte hierzu nun Rechtsprechung haben. Die Vorlage der Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG genügt ihm nicht.
Hat zufällig jemand darüber Rechtsprechung?
Schonmal ein schönes Wochenende