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Keine Erstattung der Mehrkosten bei RA-Wechsel MV -> Streit

Verfasst: 08.02.2018, 21:33
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§ 91 II 2 ZPO gilt auch bei einem Anwaltswechsel zwischen dem MV und dem nachfolgenden streitigen Verfahren.

BGH, Beschluss vom 21.12.2017 - IX ZB 31/16