Keine Pflicht der ausländische Partei zur Beauftragung eines
Verfasst: 04.08.2017, 10:47
LS
Einer ausländischen Partei ist es unabhängig von ihrer Parteirolle grundsätzlich nicht zuzumuten, die Wahl des deutschen RA am Sitz des Prozessgerichts auszurichten (Fortführung von BGH, Beschl. v. 12.09.2013 - I ZB 39/13 = NJW-RR 2014, 886).
BGH, Beschl. v. 04.07.2017 - X ZB 11/15