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Beratungshilfe Honorarabtretung Gebührenüberhebung

Verfasst: 24.12.2016, 12:26
von lauppe-assmann
Junkie (Hartz4) torkelt über die Strasse und wird überfahren. Ich nehme aussergerichtlich die KFZ-Haftpflicht des Gegners in Anspruch (mit sog. Feststeller) und lasse mir die Schadenersatzforderung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren abtreten. 4 Wochen später kündigt Junkie das Mandat und der neue "Kollege" bedroht mich mit einer Strafanzeige wegen Gebührenüberhebung. Mir stünde allenfalls Beratungshilfe zu. Habe aber nie einen ALG2-Bescheid gesehen - trotz Verlangen und natürlich auch keinen Beratungshilfeschein erhalten.

WAS MACHE ICH???

Re: Beratungshilfe Honorarabtretung Gebührenüberhebung

Verfasst: 24.12.2016, 13:45
von Adora Belle
Du wirst Dir erstmal darüber klar, ob Du mit dem Mandanten ein Beratungshilfemandat geschlossen hast oder eines zu den Wahlanwalts-RVG-Gebühren. Lässt die empörten Fragezeichen und die schreienden Grossbuchstaben weg. Und dann fällt Dir vielleicht ein, dass es den Ärger nicht wert ist, und Du die Akte einfach wegpackst, weil Weihnachten ist und so. Beim nächsten solchen Fall hast Du von vornherein klare Bedingungen, wirst erst tätig wenn der BerH-Schein da ist, oder aber hast schriftlich vereinbart, wie mit Deiner Vergütung umzugehen ist.

Frohe Weihnachten! :wink1