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Besonderheit KfA im Beschwerdeverfahren

Verfasst: 24.10.2016, 14:46
von Purzelbaum
Hallo,

mein Chef hat mich gebeten einen KfA zu machen mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um ein Beschwerdeverfahren handelt. Ich hätte den KfA jetzt eigentlich wie einen "normalen" bearbeitet?!

Liebe Grüße

Re: Besonderheit KfA im Beschwerdeverfahren

Verfasst: 24.10.2016, 15:09
von Elisa-Beth
Ja klar, es fallen nur andere Gebühren an als im "normalen" Verfahren. [emoji6]

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